Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Urheberrecht

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 25.09.2006, 14:12
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Wann sind Faksimile erlaubt?


Anzeige
Unter welchen Voraussetzungen darf man Faksimile von antiquarischen Notendrucken anfertigen und veröffentlichen? (Die Frage gilt natürlich für Bücher genauso, aber ich stelle sie jetzt mal am Beispiel von Noten.)

Nach meinen bisherigen Recherchen muss man zwei Dinge beachten.

1) Urheberrecht des Komponisten: Dieses erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten. Danach darf man die Noten abschreiben und beliebig veröffentlichen.

2) Wenn man die Noten nicht abschreiben will, sondern einscannen und als Faksimile veröffentlichen will, dann muss man vermutlich auch das Copyright des Verlags auf das Notenbild beachten.

Gibt es dafür auch eine allgemeine Schutzfrist?
Oder ist das zeitlich unbegrenzt? Solange der Verlag oder ein Rechtsnachfolger existiert?
Oder bis 70 Jahre nach dem Tod des Notenstechers? (Wohl kaum.)
Oder gilt nur das, was in der Druckausgabe vermerkt ist? (Also z.B. "Jede Vervielfältigung ohne schriftlicher Genehmigung des Verlags ist untersagt.") Gerade ältere Druckausgaben enthalten oft keine derartigen Hinweise.
Und selbst wenn so ein Hinweis da ist, gibt es dafür trotzdem ein Ablaufdatum?

Hartmut
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 29.09.2006, 11:41
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Wann sind Faksimile erlaubt?

Eine sehr gute Zusammenstellung dieser Thematik habe ich jetzt hier gefunden:
http://www.musicanera.de/fotokopi.htm
Demnach sind Noten nicht mehr geschützt wenn alle folgenden Fristen abgelaufen sind:
* 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten
* 70 Jahre nach dem Tod eines evt. künstlerischen Bearbeiters (z.B. Arrangeurs)
* 50 Jahre nach Erstdruck (mit dieser Frist ist also das Notenbild geschützt, auch wenn dieses keine künstlerische Neuschöpfung enthält.)
* 25 Jahre nach einer wissenschaftlichen Neuausgabe

Hartmut
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Welche Äußerungen sind strafbar? kurzefrage Strafrecht & Internet 6 25.09.2008 19:45
Sind Markennamen in Kleinanzeigen erlaubt holgerr Sonstiges zum Onlinerecht 1 14.02.2008 11:12
Sind Meta-Suchmaschinen erlaubt? timmy Sonstiges zum Onlinerecht 3 20.05.2007 13:23
Was sind kommerzielle Websites? themAres Sonstiges zum Onlinerecht 0 22.10.2006 13:06
Was sind öffentliche Gebäude und Plätze ? Anonymous Strafrecht & Internet 4 24.04.2006 20:53



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:00 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46