Viele Webseitenbetreiber sind von Abmahnungen betroffen, da Sie bei Google-Adwords-Kampagnen ? versehentlich oder absichtlich ? markenrechtlich geschützte Begriffe verwendet haben. Bisher hat die Mehrzahl der Gerichte hierin auch stets einen Verstoß gegen das Markenrecht gesehen, die Abmahnungen waren überwiegen zu Recht erfolgt. In seinem Beschluss vom 26.02.2008 (Az.: 6 W 17/08) entschied der für Markenrechtsstreitigkeiten zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main, dass die Verwendung einer Marke als Keyword bei der so genannten AdWord-Werbung des Onlineriesen Google, durch einen Mitbewerber keine kennzeichenrechtliche Benutzung darstellt. Voraussetzung ist jedoch, dass die aufgrund des Suchbegriffes ausgelöste Werbeanzeige als solche deutlich erkennbar ist und von den Suchergebnissen getrennt angezeigt wird.
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OLG Frankfurt: Keine Markenrechtsverletzung durch Google AdWords