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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 26.09.2006, 21:01
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Ware verkauft geliefert und defekt zurück


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Tja ich habe ein anderes Problem ich habe Ware verkauft (privat) und die korrekt und einwandfrei an den Käufer verschickt. Er beanstandet die Ware und sagt sie ist defekt. Er sollte die Ware unfrei zurückschicken, was er auch tat er wollte einen Ersatz und kein Geld zurück. So nun den Ersatz verschickt 6 Tage später die Mail es sei wieder defekt und die Ware solle wieder unfrei zurückgeschickt werden und der Kaufpreis zurücküberwiesen.
Die ware war technisch undfunktionell in Ordnung. was nun warenwert waren 2 euro plus 7 euro versand draufzahlen tu ich im endefekt mit zwei unfreien rücksendungen und neuer verschickter ware 30,90 und die gesamt 9 euro sollen wieder zurücküberw. werden.

Hat jemand ne Antwort drauf?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.06.2007, 18:21
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Ware verkauft geliefert und defekt zurück

da die sache schon gelaufen ist darfst du die kosten wohl als "lehrgeld" verbuchen! - theoretisch könnte man es versuchen aber jeder aufwand würde den wert der ganzen geschichte übersteigen!

in österreich ist es lt fernabsatzgesetzt so, dass ein käufer bei rücksendung der ware und einem warenwert unter € 40,- die versandkosten der rücksendung selbst zu tragen hat - erst über € 40,- warenwert ist der verkäufer verpflichtet die versandkosten zu übernehmen...

...ich sage immer meinen käufern, dass ich unfreie sendungen nicht annehme sondern wenn anspruch besteht den kaufpreis + die rücksendungskosten überweise -> das ist auch deutlich günstiger als unfrei...
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  #3 (permalink)  
Alt 19.06.2007, 23:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Ware verkauft geliefert und defekt zurück

Zitat:
in österreich ist es lt fernabsatzgesetzt so, dass ein käufer bei rücksendung der ware und einem warenwert unter € 40,- die versandkosten der rücksendung selbst zu tragen hat - erst über € 40,- warenwert ist der verkäufer verpflichtet die versandkosten zu übernehmen...
ist in D genauso. Gilt aber nur bei Widerruf, nicht im Garantiefall.
Zitat:
Er sollte die Ware unfrei zurückschicken, was er auch tat er wollte einen Ersatz und kein Geld zurück. So nun den Ersatz verschickt 6 Tage später die Mail es sei wieder defekt und die Ware solle wieder unfrei zurückgeschickt werden und der Kaufpreis zurücküberwiesen.
GHast du die zurückkommende Ware geprüft, bevor du die andere Ware verschickt hast? Wenn nicht, ist das wirklich dumm für dich gelaufen. Unter Umständen ist der Käufer nur zu unfähig, den Artikel in Betrieb zu nehmen. In diesem Fall hätte man den Artikel wieder zuschicken können - zuzüglich Kosten für Prüfung und Versand. Das hätte dann aber nachweisbar sein müssen (z.B. Zeugen bei der Prüfung)
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