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in österreich ist es lt fernabsatzgesetzt so, dass ein käufer bei rücksendung der ware und einem warenwert unter € 40,- die versandkosten der rücksendung selbst zu tragen hat - erst über € 40,- warenwert ist der verkäufer verpflichtet die versandkosten zu übernehmen...
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ist in D genauso. Gilt aber nur bei Widerruf, nicht im Garantiefall.
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Er sollte die Ware unfrei zurückschicken, was er auch tat er wollte einen Ersatz und kein Geld zurück. So nun den Ersatz verschickt 6 Tage später die Mail es sei wieder defekt und die Ware solle wieder unfrei zurückgeschickt werden und der Kaufpreis zurücküberwiesen.
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GHast du die zurückkommende Ware geprüft, bevor du die andere Ware verschickt hast? Wenn nicht, ist das wirklich dumm für dich gelaufen. Unter Umständen ist der Käufer nur zu unfähig, den Artikel in Betrieb zu nehmen. In diesem Fall hätte man den Artikel wieder zuschicken können - zuzüglich Kosten für
Prüfung und Versand. Das hätte dann aber nachweisbar sein müssen (z.B. Zeugen bei der
Prüfung)