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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige und zwar hab ich mir eine Domain registrieren lassen und 12 Stunden später sie widerrufen. Als Antwort erhielt ich, dass ein Widerruf nicht mehr möglich sei, da schon alles in die Wege geleitet ist. Ich hab mich dann mal schlau gemacht und bin so auch auf diese Seite gestoßen. Folgendes hab ich dann zurück geschrieben: "nach eingehender Prüfung des BGB sind Sie verpflichet mir ein Widerrufsrecht einzuräumen. Dieses erlischt nur dann, wie in Ihren AGB´s beschrieben, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch von mir vollständig erfüllt ist. Das heisst, der Vertrag muss, durch meine Person vollständig erfüllt worden sein.Da ich jedoch die Zahlungsverpflichtung noch nicht nachgekommen bin, steht mir sehr wohl ein Widerrufrecht zu. Desweiteren gibt es von mit keine Verzichterklärung auf das Widerrufsrecht." Jedenfalls hab ich so die neue Gesetzesänderung verstanden. Als Antwort erhielt ich nun: "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Wenn wir Ihnen Waren liefern, die nach Ihren Kundenspezifikationen angefertigt werden, oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind besteht kein Widerrufsrecht (z.B. Registrierung einer Domain nach Kundenwunsch). Weiterhin besteht kein Widerrufsrecht, wenn wir Ihnen Software auf einem Datenträger liefern und der gelieferte Datenträger von Ihnen entsiegelt wird" Wer ist jetzt im Recht? Ist ein Widerruf jetzt möglich oder nicht? Danke für die Antworten. Grüße |
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| Ich würde hier einen Widerruf nach der neuen Gesetzeslage als möglich sehen. Der Anbieter scheint sich damit noch nicht so richtig auszukennen Aber "auf Kundenwunsch angefertigt" ist hier eine sehr an den Haaren herbeigezogene Ausrede - das dürfte hier kaum zutreffen, sonst wäre ja alles "auf Kundenwunsch", weil es immer für den Kunden bestellt werden müsste ... Vielleicht schaffst du es ja, eine erste richterliche Entscheidung bezüglich des neuen Rechts zu erwirken, wäre ziemlich interessant
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallöchen, vielen Dank für deine Antwort. Habe jetzt einen Ansprechpartner der Rechtsabteilung verlangt, mal gucken was bei rauskommt. Leider, denke ich werde ich nicht vor Gericht ziehen, ohne Rechtsschutzversicherung ist das keine kluge Entscheidung, obwohl es mich schonaus Prinzip reizt. Letzt endlich zieht man wohl den kürzeren. Grüße |
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