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  #1 (permalink)  
Alt 22.08.2009, 10:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.08.2009
Beiträge: 1
Standard 3D Visualisierung und Urheberrecht


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Hallo,
nehmen wir an, jemand hat eine kleine eigene 3D Firma, die Kunden Visualisierungen anbietet und verkauft. Der Kunde bezahlt ja die Firma für die Erstellung dieser 3D Objekte und erhält am Ende sog. Renderings, dass heißt Stillbilder aus verschiedenen Ansichten, für die er ebenfalls bezahlt.
Was macht man nun, wenn der Kunde sagt, er habe viel Geld für die Erstellung dieser 3D-Datei (aus der die Renderings erstellt werden und mit welcher man natürlich einfach weitere Renderings erstellen kann) ausgegeben und würde diese nun gerne haben?
Generell würde ich denken, dass die Firma ja ein Interesse daran hat, dass der Kunde nicht einfach selbst Renderings ausder Datei erstellt, sondern sich wieder an die Firma wendet. Außerdem kann es nicht im Sinne der Firma sein, wenn der Kunde quasi unprofessionelle Renderings erstellt und der Name der Firma ja dann damit in Zusammenhang gebracht wird.
Auf der anderen Seite kann man den Kunden verstehen, der die Datei (es handelt sich hierbei auch um eine wissenschaftliche Arbeit) aus Sicherheitsgründen archivieren möchte. Es könnte ja sein, dass es die Firma in 5 Jahren nicht mehr gibt, es aber neuer Renderings erfordert. Die Erstellung eines neuen 3D Modells wäre zu aufwendig und teuer und schließlich wurde dies ja schon gemacht und bezahlt.

Wie sollte sich die Firma gegenüber dem Kunden verhalten? Auf das Urheberrecht beharren und dem Kunden klipp und klar sagen, dass er die 3D-Datei nicht bekommt? Oder hat der Kunde tatsächlich ein Recht auf die Datei, da er für den Erstellungsprozess viel Geld bezahlt hat?

Vielen Dank für Eure kompetente Hilfe!
Lieben Gruß
Hagi
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  #2 (permalink)  
Alt 23.08.2009, 10:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: 3D Visualisierung und Urheberrecht

Die Rechte ergeben sich meiner Meinung nach aus dem Vertrag. Gesetzlich gibt es hier keine Regelungen.
Aber ähnlich wie bei Software, würde ich hier empfehlen, die Dateien bei einem Anwalt/Notar zu hinterlegen. Damit ist eigentlich beiden geholfen: Der Urheber braucht nicht befürchten, dass seine Rechte verletzt werden, der Auftraggeber weiß im Notfall, wie er an die Dateien herankommt. Und der Anwalt/Notar kann dann auch einen vernünftigen Vertrag aufsetzen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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