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Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Linkhaftung

Linkhaftung Hafte ich für Links auf meiner Homepage?

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  #1 (permalink)  
Alt 23.08.2009, 13:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 1
Standard Verlinkung von Angeboten eines gewerblichen Anbieters


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Hallo,

hat ein gewerblicher Anbieter von Waren im Internet rechtlich die Möglichkeit gegen Verlinkungen von seinen Angeboten in einem Internet-Forum vorzugehen.

Auch im Hinblick darauf, dass Verlinkungen in dessen AGB´s untersagt sind.

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  #2 (permalink)  
Alt 24.08.2009, 11:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Verlinkung von Angeboten eines gewerblichen Anbieters

Meiner Meinung nach nicht, da das Internet von Verlinkungen lebt. Rechtlich wurde meines Wissens auch schon definiert, das Links an sich keine fremden Inhalten darstellen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 10.10.2009, 20:07
Benutzer
 
Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 61
Standard AW: Verlinkung von Angeboten eines gewerblichen Anbieters

Warum soll ein gewerblicher Anbieter etwas dagegen haben?
Macht doch nur seine Seite bekannter und erhöht seine Verkaufschancen.
__________________
LG Question
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  #4 (permalink)  
Alt 12.10.2009, 14:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Verlinkung von Angeboten eines gewerblichen Anbieters

Zitat:
Macht doch nur seine Seite bekannter und erhöht seine Verkaufschancen.
Solche Einschätzungen sollte man dejenigen selbst überlassen. Manche Verlinkungen können auch extrem verkaufsschädigend sein.
Und außerdem lliegt das Recht zu werben immer noch bei dem Unternehmer. Wenn sich jemand anmaßt "für einen anderen zu werben" kann da bösses Blut geben.

Es ist eben ein Unterschied: Jemanden einfach zu verlinken oder eine bestimmte Absicht damit zu verbinden (die dann aus dem Umfeld geschlussfolgert werden kann)
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 12.10.2009, 19:02
Benutzer
 
Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 61
Standard AW: Verlinkung von Angeboten eines gewerblichen Anbieters

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Und außerdem lliegt das Recht zu werben immer noch bei dem Unternehmer.
Wie passt das jetzt zu Deiner vorherigen Aussage?
Wenn der Unternehmer das alleinige Recht hat für sich selbst zu werben, dann müßte er doch auch etwas gegen eine Verlinkung seiner Internetseite unternehmen können.
Oder sehe ich das falsch?

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Es ist eben ein Unterschied: Jemanden einfach zu verlinken oder eine bestimmte Absicht damit zu verbinden (die dann aus dem Umfeld geschlussfolgert werden kann)
Sicher, es gibt auch "linke" Links.
Die hatte ich aber nicht gemeint.
Und das würde ja auch wohl in eine andere Richtung gehen, wie z.B. Geschäftsschädigung bis zur Verleumdung.
__________________
LG Question
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