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| Anzeige Ich wurde vor einiger Zeit, Im Rahmen meiner Arbeit für einer Firma die für eine öffentliche Einrichtung arbietete, von dieser öffentlichen Einrichtung (städtisch) interviewt. Die Interviews wurden mit denen anderer interviewter Personen, in einem Dokument gedruckt und in dieser Region verteilt. Durch einen Zufall habe ich nun gesehen, dass dieses Dokument auf die Homepage dieser öffentlichen Einrichtung veröffentlicht wurde. Bei einer Recherche in Google durch Eingabe meines Vor- und Zunamens, wird jeder per Link direkt auf dieses Dokument verwiesen. In diesem Dokument ist neben dem Interview, ein Bild, mein Name-Vorname und mein damaliger Arbeitgeber inkl. die dauer meiner Zugehörigkeit veröffentlicht. Kann ich die Veröffentlichung dieses Dokumentes im Internet, rechtlich anfechten? Grüße Geändert von rechthaber (23.08.2009 um 13:26 Uhr). |
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| Kommt darauf an, was bei dem Interview vereinbart wurde. Anm dieser Stelle hat man als Interviewter auch die Chance, Einfluss zu nehmen. In der Regel behält sich der Interviewer aber das Recht zur Veröffentlichung auch im Internet vor. Dann hat man eigentlich keine Chance, da man bereits der Veröffentlichung zugestimmt hat. Und somit hat man keine Anspruchsgrundlage der Entfernung mehr.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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Zitat:
Letztenendes wird es darauf ankommen, was ursprünglich mal als Zweck des Interviews genannt wurde. Ich würde mich aber auf den Standpunkt stellen, daß Sinn und Zwecks von Interviews üblicherweise ist, diese zu veröffentlichen, weil man jemanden ja nun gerade zu dem Zweck interviewt, seine Meinung zu erfahren und einer wie auch immer definierten Leserschaft kenntlich zu machen. Wenn also nicht ausdrücklich Vertraulichkeit vereinbart wurde... Aber letztlich müsste man alle Details des konkreten Einzelfalles kennen, um versuchen zu können, das sinnvoll einzuschätzen. Da ist schlicht von "absolut zulässig" bis "vollkommen unzulässig" erstmal alles drin...
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
| Tags: internet, interview, veroeffentlichung |
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