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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 24.08.2009, 23:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.08.2009
Beiträge: 1
Standard Impressum nur auf deutsch ausreichend?


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Ich habe eine private Webseite, die künsterlische Werke präsentiert in einer .eu Domain. Die Seite hat ein Impressum auf Deutsch, das dem deutschen Recht genügen dürfte.

Neues Feature wird die Wahlmöglichkeit von Englisch als Sprache für die gesamte Seite sein. Betreiber und Anbieter der Seite sind aber weiterhin in Deutschland beheimatet.

1) Muss ich mein nicht gerade kurzes Impressum ins Englische übersetzen?

2) Gibt es eventuell ein weiteres "Impressum-Recht" ausserhalb von Deutschland, dem ich jetzt, nachdem die "Welt" meine Zielgruppe ist, genügen muss?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.12.2009, 11:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.12.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 1
Standard AW: Impressum nur auf deutsch ausreichend?

Es reicht, wenn das Forum auf deutsch ist.

Grüße

Dana
__________________
www.gewobe.de - Die Berliner Hausverwaltung - Dienstleistung, Verwaltung und technischer Service
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  #3 (permalink)  
Alt 30.12.2009, 14:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Impressum nur auf deutsch ausreichend?

Was das mit einem Forum zu tun hat, ist mir völig unklar. Und nein, das deutsche Impressum reicht nicht, wenn man andere Zielgruppen hat. Dann muss man auch deren Recht beachten.

Aber wahrscheinlich war die Antwort nur dazu da, Werbung in der Signatur zu machen
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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