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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige laut BGB Info Verordnung muss man den Käufer in einem Online Shop auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts hinweisen. Ich betreibe einen solchen und frage mich nun, wie diese beiden rechte zueinander im verhältnis stehen. meines wissen MUSS man dem käufer auf dein widerrufsrecht hinweisen. Wie sieht es dann jedoch mit dem rückgaberecht aus? wird das dann hinfällig? Danke für eure Tipps. Chris |
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| Hallo zusammen, ich stehe vor fast genau dem gleichen Problem... Ich denke jedoch das es sich bei dem Rückgaberecht um die Rückgabe eines Teils der Sendung handelt (z.B. 10 Teile bei Firma X bestellt und 3 zurück gegeben), wobei sich das Widerrufsrecht auf den gesamten Vertrag bezieht!? Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege... |
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| Dazu habe ich eben folgendes gelesen: http://www.competence-site.de/rechts...2!OpenDocument dort wird der unterschied genau erklärt. Mir stellt sich jetzt die Frage, was ich anwenden muss/darf, wenn ich in den AGBS weder Rückgaberecht noch widerrufsrecht angegeben habe. denn ein kunde hat jetzt gefragt wie er seine reklamation durchführen kann. die frage die sich mir stellt ist, kann ich das widerrufsrecht jetzt anwenden, und somit die versandkosten des rückversands an den kunden übertragen, oder muss ich das rückgaberecht nehmen, und kann es nicht tun. und eine weitere frage die sich mir stellt ist, was ist wenn ich widerrufsrecht nehme, und der Kunde sagt, er hats abgeschickt - hat es aber in der tat nicht. muss er mir dafür einen nachweis erbringen? muss ich ihn darauf hinweisen, das er das muss? ...fragen über fragen... :-) ..vielleicht hab ich ja euch erstmal geholfen. grüße |
| Tags: rueckgabe, widerruf |
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