![]() | Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum nicht erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt. Diskutieren Sie mit zum Thema: "Widerruf / Rückgabe" im Forum » Sonstiges zum Onlinerecht « |
| Anzeige |
| Information |
| Bitte beachten Sie: |
| |||
| Anzeige laut BGB Info Verordnung muss man den Käufer in einem Online Shop auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts hinweisen. Ich betreibe einen solchen und frage mich nun, wie diese beiden rechte zueinander im verhältnis stehen. meines wissen MUSS man dem käufer auf dein widerrufsrecht hinweisen. Wie sieht es dann jedoch mit dem rückgaberecht aus? wird das dann hinfällig? Danke für eure Tipps. Chris |
Vermeiden Sie teure Abmahnungen und Gerichtsprozesse!Wer eine Webseite plant oder betreibt, muss sich an eine unüberschaubare Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen halten. Dies gilt für private Webmaster ebenso wie für Unternehmen. Das E-Book "Die rechtssichere Website" erklärt systematisch und für Laien verständlich die rechtlichen Hintergründe der eigenen Website von der Planung bis zur Umsetzung. Der Ratgeber von Rechtsanwalt Sören Siebert hilft, die zahlreichen rechtlichen Fallstricke im Internet zu erkennen und zu umgehen und somit juristische Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld zu vermeiden. Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert Mehr Informationen zum E-Book "Die rechtssichere Website" |
| |||
| Hallo zusammen, ich stehe vor fast genau dem gleichen Problem... Ich denke jedoch das es sich bei dem Rückgaberecht um die Rückgabe eines Teils der Sendung handelt (z.B. 10 Teile bei Firma X bestellt und 3 zurück gegeben), wobei sich das Widerrufsrecht auf den gesamten Vertrag bezieht!? Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege... |
| |||
| Dazu habe ich eben folgendes gelesen: http://www.competence-site.de/rechts...2!OpenDocument dort wird der unterschied genau erklärt. Mir stellt sich jetzt die Frage, was ich anwenden muss/darf, wenn ich in den AGBS weder Rückgaberecht noch widerrufsrecht angegeben habe. denn ein kunde hat jetzt gefragt wie er seine reklamation durchführen kann. die frage die sich mir stellt ist, kann ich das widerrufsrecht jetzt anwenden, und somit die versandkosten des rückversands an den kunden übertragen, oder muss ich das rückgaberecht nehmen, und kann es nicht tun. und eine weitere frage die sich mir stellt ist, was ist wenn ich widerrufsrecht nehme, und der Kunde sagt, er hats abgeschickt - hat es aber in der tat nicht. muss er mir dafür einen nachweis erbringen? muss ich ihn darauf hinweisen, das er das muss? ...fragen über fragen... :-) ..vielleicht hab ich ja euch erstmal geholfen. grüße |
| Tags: rueckgabe, widerruf |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Rückgabe von Maßanfertigung | Silina | E-Commerce | 5 | 23.05.2008 12:17 |
| Rückgabe des Käufers | mäcky | Onlineauktionen | 1 | 07.04.2008 15:29 |
| Rückgabe von Online-Produkten | Unregistriert | E-Commerce | 0 | 21.12.2006 14:15 |
| Datenkabel Rückgabe | Anonymous | Strafrecht & Internet | 0 | 29.06.2005 13:52 |
| |