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genau diesen Standpunkt sollte man als Unternehmer einfach immer vertreten.
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Soweit ews möglich ist - nur wenn man etwas für ein paar Euro gekauft hat und dann 10 € für eine zusätzliche Papierrechnung zahlen muss, finde ich die gesetzliche Regelung nicht besonders glücklich ...
Aber wie ist es mit Download von Rechnungen, das Gesetz verlangt ja:
Zitat:
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(3) Bei einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein durch ..
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Das Download ist aber genau genommen keine "übermittelte" sonmdern eine "abgeholte" rechnung (Unterschied des Akteurs - beim Übermitteln ist es derjenige, der sie erstellt hat, beim Abholen der Empfänger).
Auch ist eine digitale Signierung bei einem Download nicht möglich.
Wie handhabt das Gesetz diesen Fall?