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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 27.08.2009, 18:57
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Registriert seit: 27.12.2008
Beiträge: 2
Standard Umsatzsteuer auch ohne Gewinn?


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Nehmen wir nun an Person X möchte eine Demonstration organisieren und dazu gedruckte Werbemittel (Flyer, Plakate, Fahnen und ähnliches) über das Internet verkaufen. Person X lässt diese nun drucken und möchte diese nun zu Paketen a 50 Stück verkaufen und dabei keinen Gewinn machen, damit der Preis für seine Demoteilnehmer so niedrig wie möglich bleibt. Person X benutzt dafür eine Shopsoftware. Bertreibt er nun ein Gewerbe und braucht er eine Umsatzsteuernummer. Hat er irgendwelche Bemerke im Imperessum zu setzen und auf was hat er noch zu achten?

Was ändert sich, wenn Person X aber ein paar Euro daran verdient. Was muss Person X dann im Verhältnis zum anderen Beispiel anders machen?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.08.2009, 21:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2009
Ort: Kaarst
Beiträge: 7
Standard AW: Umsatzsteuer auch ohne Gewinn?

Hallo Sülter,

die Frage ist sicherlich von öffentlichem Interesse, deswegen hole ich ein mal ein wenig aus.

Zunächst einmal muss man ertragsteuerlich und umsatzsteuerlich unterscheiden.
Ertragsteuerlich.... sprich einkommensteuerlich ... kann immer dann von einem Gewerbe (Gewerbebetrieb) ausgegangen werden, wenn eine Absicht vorliegt einen Gewinn zu erzielen.

Umsatzsteuerlich sieht es da etwas anders aus. Der § 2 des Umsatzsteuergesetzes sagt ganz klar folgendes:

§ 2 Abs. 1 UStG: Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

Was hier meines Erachtens in Deinem Fall jedoch fehlt, ist die Nachhaltigkeit, denn offensichtlich ist die geschilderte Tätigkeit eine einmalige Sache.

Ich gehe daher meiner Meinung nach davon aus, das aus der angestrebten Aktion keinerlei Ertragssteuerliche sowie Umsatzsteuerliche konsequenzen zu ziehen sind, da es so scheint als sei weder eine Gewinnerzielungsabsicht, noch eine nachhaltige Einnahmenerzielungsabsicht vorhanden.

In jedem Fall sollte solch eine Fragen zur Sicherheit von einem Steuerberater eingehend geprüft werden, denn in der Regel liegt die Tücke im Detail!


Beste Grüße

Philipp Gesell


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