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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige ich hätte mal ein paar Fragen ? Wenn man ein kleingewerbeschein Besitzt und selbstgemachte Aufkleber bei eBay Verkauft, sind diese verschiedene Motive erlaubt oder Verstößen die gegen das Urheberrecht Gesetzt, da die Logos geschützt sind. Beispiel A: Beispiel B: Logo gebrochen und nicht mehr am Stück, noch Rechtsverletzung ???? Oder dürfte man eine Raute selber basteln und in der mitte ein W rein machen, wäre dies Okay ? Ich hoffe die Erklären ist so okay, bin dadrin nicht so gut DANKE !!!! |
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| Sobald ein Bild urheberrechtlich geschützt ist, und man nicht die Genehmigung des Urhebers hat, darf man diese Bilder nicht verwenden (außer zu rein privaten Zwecken) oder veröffentlichen. Alles andere wäre ein verstoß gegen Urheberrecht. Bei Logos und anderen geschützten Zeichen mus zusätzlich das Markenrecht beachtet werden. Das schließt in der Regel eine gewerbliche Verwendung der Zeichen aus. Auch eine Verfremdung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn das Original nich erkennbar ist. Im Zweifelsfall helfen Anwälte mit Schwerpunkte Urheberrecht und Markenrecht weiter.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Was ist denn ein "Kleingewerbeschein"? Wenn man einen Gewerbebetrieb errichtet, muß man dies bei der zuständigen Behörde anmelden, und dann erhält man eine Bestätigung der Gewerbeanmeldung (was gern als "Gewerbeschein" bezeichnet wird, aber in Wirklichkeit so nicht heißt). "Kleingewerbe" gibt es in diesem Sinne nicht, es gibt nur Gewerbebetriebe. Egal wieviel Umsatz die machen oder machen sollen. (Es gibt eine "Kleinunternehmerregelung" im Umsatzsteuergesetz, die aber damit nichts zu tun hat.) Zitat:
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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