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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 31.08.2009, 16:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2009
Beiträge: 21
Standard Widerufsrecht


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Hallo,

ich habe folgenden Fall: Ich habe mich versehentlich auf einer Seite angemeldet, die ein kostenpflichtiges Angebot stellt (MP3´s, Videos, Tools usw).
Das das Angebot kostenpflichtig ist, habe ich dummerweise erst gesehen, als ich meine Bestätigungs email abgeschickt habe.
Ich wollte von meinem Widerufsrecht gebrauch machen und bekam die Anwort, das ich nach §312d 3/2 kein Widerrufsrecht habe, da ich mit Abschicken meiner E-Mail schon eine Leistung bezogen habe, indem ich mich im Member-bereich einloggte.
Ich habe mich aber versehentlich dort angemeldet, weil ich von einer anderen Seite dorthin verlinkt wurde und erst nach Anmeldung festgestellt habe, dass die eine Seite mit der anderen nichts zu schaffen hat und ich das dortige Angebot nicht nutzen kann und möchte (ich habe keine Files heruntergeladen).
In meinen Augen habe ich keine Leistung empfangen und habe sehr wohl ein Widerufsrecht.

Auszug aus den AGB´s:

2. Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Kunden kommt wie folgt zustande:

Der Kunde füllt die Registrierungsformulare auf der Webseite des Dienstleisters mit seinen persönlichen Daten aus. Der Kunde kann die Daten bis zur Betätigung des Buttons „weiter“ ändern. Änderungen können von dem Kunden mittels Maus und / oder Tastatur vorgenommen werden. Mit Betätigung des Buttons „weiter“ (Klick) sendet der Kunde die von ihm eingegebenen Daten an den Dienstleister.

Mit der Absendung der Daten des Kunden an den Dienstleister gibt der Kunde ein ihn für die Dauer von 24 Stunden bindendes rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die kostenpflichtige Nutzung der aufgeführten Dienstleistungen und des „Memberbereichs“ ab.

Der Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Kunden kommt mit der Übermittlung der Zugangsdaten an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse durch den Dienstleister zustande.

3. Vertragsleistungen

Der Dienstleister bietet Zugang zu dem von ihm betriebenen Memberbereich an. Im Memberbereich befinden sich Software, MP3-Dateien, E-Books, Bilder, Anleitungen, Videos (Tipps und Anleitungen), Handy-Stuff, Games (Flash) und Webtools.

Die Widerufsbelehrung:

Sofern Sie als Verbraucher handeln, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV in Textform sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Ich habe keine Lust 192 Euro fürn 24 Monatsvertrag zu bezahlen.

Was kann ich machen? Bitte um Hilfe

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 31.08.2009, 17:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Widerufsrecht

a) Nach opendownload suchen, das klingt mir nämlich sehr danach
b) Wenn es doch zufällig ein seriöser Anbieter sein sollte (was ich kaum glaube) auf das geänderte Widerrufsrecht hinweisen
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 31.08.2009, 17:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2009
Beiträge: 21
Standard AW: Widerufsrecht

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
a) Nach opendownload suchen, das klingt mir nämlich sehr danach
b) Wenn es doch zufällig ein seriöser Anbieter sein sollte (was ich kaum glaube) auf das geänderte Widerrufsrecht hinweisen
aber ich habe mit meiner e-mail doch ausdrücklich den agb´s zugestimmt, und da ist eine leistung so definiert, dass ich mit dem blossen einloggen in den memberbereich den vertrag vollständig erfüllt habe und demnach eingewilligt habe, das der vertrag vor ablauf der widerrufsfrist begonnen wird....ich habe keine dateien runtergeladen...
rein theoretisch müsste ich dann laut dem geänderten gesetz meinen widerrufsanspruch verlieren....wenn ich das alles richtig verstanden habe....ich glaub da sitz ich doch erstmal in der tinte...oder nicht?

oder interpretiere ich da die sachlage falsch....
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  #4 (permalink)  
Alt 01.09.2009, 09:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Widerufsrecht

Zitat:
aber ich habe mit meiner e-mail doch ausdrücklich den agb´s zugestimmt, und da ist eine leistung so definiert, dass ich mit dem blossen einloggen in den memberbereich den vertrag vollständig erfüllt habe ...
Na gut, dann braucht man auch nicht zahlen. Denn zum Vertrag gehören eigentlich zwei Vorgänge: Die Bereitstellung der Leistung und die Zahlung. Die Nutzung des Angebots kann gar nicht vertragsrelevant sein, da der Vertrag sonst nie erfüllt wäre, da man ja immer wieder nutzt (normalerweise) ...
Sorry, aber die Formulierung in den AGB sehe ich als so rechtlich unklar an, dass es sich hierbei nur um einen unseriösen Anbieter handeln kann. Außerdem hat sie mit dem Vertrag nicht das geringste zu tun und dürfte in einem Rechtsstreit kaum Bestand haben, da sie eindeutig versucht, die gesetzliche Regelung auszuhebeln.
Zitat:
rein theoretisch müsste ich dann laut dem geänderten gesetz meinen widerrufsanspruch verlieren....
Eben nicht, denn genau für solche Fälle ist das Gesetz geändert wurden.
Zitat:
ich glaub da sitz ich doch erstmal in der tinte...oder nicht?
Wie gesagt, es kommt auf den Anbieter an, nur ich würde mal, in Anbetracht der Tatsache das etliche Fakten fehlen, behaupten, dass der "Dienstleister" kaum Chancen hat.

PS: die angegebene Seite ist definitiv unseriös. Ein kurzer Hinweis an die Seite, dass man den Verbraucherschutz informiert hat - und dies auch tun - und schon sollte man Ruhe haben vor denen
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  #5 (permalink)  
Alt 01.09.2009, 09:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2009
Beiträge: 21
Standard AW: Widerufsrecht

vielen dank für die Antwort.

Ich habe nichts bezahlt und dies auch nicht vor

Mal sehen was passiert....viel kannst ja nicht sein, wenn ich mir ähnliche Fälle anschaue.

Gruß

Bigga
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