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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige mal angenommen a würde zwei ganze textbausteine a 10 zeilen von der gut laufenden homepage von b kopieren und in die eigene seite einbauen. und a würde diese seite nun für zwei tage online stellen und erhält dann ein schreiben zur verletzung des urheberrechts von b. dieser betrag würde dann mal angenommen zwischen 450 und 600 euro betragen. wäre dann die forderung von b an a für zwei tage gerechtfertigt und rechtens. sofern eine normale lizens von b sich im bereich von 450 bis 600 euro belaufen würde. grüße und danke für die infos, sirius2002 |
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| Es kommt darauf an, ob der Text urheberrechtlich geschützt ist (Stichwort Schöpfungshöhe). Wenn da sder Fall ist, sind derartige Forderungen durchaus möglich, wenn nicht, eben nicht. Die Dauer der Verletzung des Urheberrechts spielt dabei allerdings gar keine Rolle.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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