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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 01.09.2009, 15:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2009
Beiträge: 1
Standard Preisangaben im Online Shop


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Hallo Zusammen,

ich möchte über einen Internet Shop ein Produkt vertreiben, wo der Kunde unterschiedliche Qualität auswählen kann. Ich würde gerne eine "Beispiel-Qualität" auswählen und hierfür ein Preisangabe auf der Internetseite machen.
Allerdings möchte ich das Produkt ungern in allen Qualitätsvarianten mit genauen Preisangaben auflisten. Genaue Preisangeben würde ich dem Kunden gerne per E-Mail mitteilen. Meine Preisangabe zur "Beispielqualität" soll als Richtwert dienen. Ist das zulässig?
Und wie sieht es bei individuellen Produkten aus, die auf den Kunden zugeschnitten werden. Muss man hierfür eine Preisangabe auf seiner Seite machen oder ist es zulässig dem Kunden ein Angebot per E-Mail zukommen zu lassen?
Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 01.09.2009, 21:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Preisangaben im Online Shop

Es kommt darauf an, wo der Vertrag geschlossen wird (die Willenserklärung abgegeben wird). Geschieht da sauf der Webseite, müssen da immer der Endpreis sowie alle Preisbestandteile (MWSt, Versand ...) angegeben sein - und zwar vor der Willenserklärung. Ist eine Bestellung jedoch nur mittels Email (z.B. Antwort af die Preisinfo) möglich, muss auf der Webseite nicht alles ins Kleinste auseinandergenommen werden.
Nur wenn man etwas bestellen will, und plötzlich wird es teurer, dürfte das kaum Knden anlocken ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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