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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Zitat:
Kleiner Vergleich: Wer eine legal Waffe hat und Schießübungen an einem zugelassneen Ort macht, muss sich auch anrechnen lassen, wenn er jemanden erschießt, der sich vor die Flinte gestellt hat und darum bettelt, erschossen zu werden ... Nur dürfte ein Kratzer kaum Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zum Glück. Wer einen Hund hält, hat sich gefälligst darum zu kümmern, dass der keine Leute beist. Ob der sein Revier verteidigen wollte oder was auch immer ist scheisegal. |
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| @Bachsau: Und wer einem Hund begegnet hat sich gefälligst zu benehmen, als wenn er ein Mensch wäre (man beachte die Ausgangsfrage, dass der Hund provoziert wurde). Ob er Hunde mag oder nicht ist auch scheissegal. Als Hundebesitzer muss man leider immer wieder erleben, das Menschen nicht mit den anderen Geschöpfen auf dieser Erde klar kommen und sie behandeln als wären sie etwas "Niedrigeres". Dabei sind gerade nichtmenschliche Lebewesen besser als der Mensch: sie verbrauchen nur das, was wirklich zum Leben notwendig ist, töten nicht aus Gier oder Habsucht oder weil einem die Weltanschauung des anderen nicht passt, leben mit der Natur und nicht gegen sie .... Da ließen sich noch viel mehr Beispiele aufführen. Sicherlich, jeder Hundebesitzer sollte seinen Hund beherrschen, aber das sollte auch jeder Autofahrer. Und es gibt Unmengen mehr Tote, weil irgendjemand nicht autofahren kann als die, die dadurch entstehen, weil jemand sein Hund nicht beherrscht. Bevor man sich gegen andere wendet und Forderungen gegen sie stellt, sollte man bei sich selbst anfangen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ich sehe die Sorgfaltspflicht eindeutig bei A, da P nicht hätte beißen dürfen. Da beißen aber zum Wesen eines Hundes gehört, muss A aufpassen, dass das nicht passiert. Wer kennt sich besser mit P aus als A. Interessant finde ich die Anmerkung, P sei nur so am Bein entlang gekommen. Meine Erfahrungen mit Tieren, ich stamme von einem Bauernhof, sind da andere. Die Hundehaftpflichtversicherung wird den Schaden bezahlen und zukünftig darauf achten, dass das nicht zu oft vorkommt. Ansonsten kündigen die schnell die Police. Verständlicherweise. Wer einen Hund nicht im Griff hat, wird immer wieder Schwierigkeiten bekommen und für Versicherungen Ausgaben erzeugen. |
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| In einem Blog habe ich vor einiger Zeit einen älteren Artikel gelesen zum Thema Hunde und Radfahrer. Viele Hundehalter holen bei einem nahenden Radfahrer mit der Leine lieber den Hund über die Straße, als selbst auf die andere Straßenseite zu gehen. Allein dadurch könnte so manche Situation entschärft werden. Geändert von SHunte (14.02.2010 um 23:11 Uhr). |