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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 01.09.2009, 19:13
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Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 19
Standard Hund kniff Radfahrer


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A hat ein größeres Gelände und einen Hund P, welcher sehr ruhig und freundlich ist. Das Anwesen von A grenz an eine abgelegene Straße bzw. sind an dieser ausschließlich Bauernhöfe angeschlossen.
R ist begeisterter Radfahrer. R fährt diese abgelegene Straße mit sehr hohem Tempo.

P beschützt nur sein Revier und greift nicht an, läuft neben R herbei und kläfft und beißt. R teilt tritte und wirft Steine nach P. P fühlt sich deswegen bedroht und streift R leicht am Bein.

R teilt sofort A mit, seinen RA einzuschalten. A erhält num vom RA von R einen Brief, dass A eine längere ärzliche Behandlung habe und nun Schadensersatz ohne jegliche Rechtsgrundlage einfordert. Wie kann A sich nun am besten wehren?

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 01.09.2009, 22:36
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Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Hund kniff Radfahrer

Zitat:
Wie kann A sich nun am besten wehren?
Indem er einen Anwalt einschaltet.
Zitat:
R teilt tritte und wirft Steine nach P
Hoffentlich hat A dafür Zeugen, sonst wird (leider) dem Geschädigten eher geglaubt. Denn A hat die Verantwortung als Hundehalter, das nichts passiert (zum Beispiel P das Grundstück nich tohne Aufsicht verlässt).
Andererseits kommt in der Regel die Hundehalterhaftpflichtversicherung für solche Schäden auf (die selbstverständlich nachgewiesen werden müssen) - wer als Hundehalter sowas nicht hat, ist allerdings selbst schuld.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 01.09.2009, 23:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 19
Standard AW: Hund kniff Radfahrer

Zeugen würde es geben, die sagen, dass R den Hund aggresiv anging.

Eine Versicherung gibt es, aber so wie es sich von R anhört, möchte dieser nur Kohle aus diesem Vorfall herausschlagen. Welche Beweise müsste eig. R bringen, dass A gezwungen wird zum bezahlen. A kann ja sagen, sein Hund wird immer eingesperrt gehalt und nur in Begleitung herausgelassen und ist freundlich?

Vielen Dank
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  #4 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 09:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Hund kniff Radfahrer

Zitat:
A kann ja sagen, sein Hund wird immer eingesperrt gehalt und nur in Begleitung herausgelassen und ist freundlich?
Das ist Sache der Beweise. R könnte ja auch Beweise (Zeugen) bringen, dass es nicht so ist ... dann kann A mit seinen Zeugen auch nichts mehr anfangen: "wer einmal lügt, dem glaubt man nicht ..."
Zitat:
Zeugen würde es geben, die sagen, dass R den Hund aggresiv anging.
Es sollte Zeugen für den gesamten Vorfall geben, dann bringt das was
Zitat:
Welche Beweise müsste eig. R bringen, dass A gezwungen wird zum bezahlen.
Er müsste nur nachweisen können, dass er vom Hund attackiert wurde. Mehr nicht. Dabei spielt es bei einigen Gerichten auch keine Rolle, was R vorher gemacht hat. Das wird mit der Aufsichtspflicht des Hundehalters begründet - auch wenn das in der Regel unfair gegenüber Hund und Halter ist. Auch die ganzen "Angriffe von Hunden", von denen man in den Medien hört, sind nicht immer nur aus dem Hund heraus entstanden, aber das wird meistens totgeschwiegen - genau weil es rechtlich "keine Rolle spielt".
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  #5 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 18:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 19
Standard AW: Hund kniff Radfahrer

R war alleine unterwegs, daher wird wohl schwer sein Zeugen zu finden?

Das R vom Hund angefallen wurde, naja wie soll man sagen, lässt sich wohl durch den Kratzer am Bein beweisen. Aber würde dies schon ausreichen?

Die Zeugen von A leben bei A in einer Wohnung zur Miete und haben den Vorfall beobachtet.
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