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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige R ist begeisterter Radfahrer. R fährt diese abgelegene Straße mit sehr hohem Tempo. P beschützt nur sein Revier und greift nicht an, läuft neben R herbei und kläfft und beißt. R teilt tritte und wirft Steine nach P. P fühlt sich deswegen bedroht und streift R leicht am Bein. R teilt sofort A mit, seinen RA einzuschalten. A erhält num vom RA von R einen Brief, dass A eine längere ärzliche Behandlung habe und nun Schadensersatz ohne jegliche Rechtsgrundlage einfordert. Wie kann A sich nun am besten wehren? Vielen Dank |
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Andererseits kommt in der Regel die Hundehalterhaftpflichtversicherung für solche Schäden auf (die selbstverständlich nachgewiesen werden müssen) - wer als Hundehalter sowas nicht hat, ist allerdings selbst schuld.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zeugen würde es geben, die sagen, dass R den Hund aggresiv anging. Eine Versicherung gibt es, aber so wie es sich von R anhört, möchte dieser nur Kohle aus diesem Vorfall herausschlagen. Welche Beweise müsste eig. R bringen, dass A gezwungen wird zum bezahlen. A kann ja sagen, sein Hund wird immer eingesperrt gehalt und nur in Begleitung herausgelassen und ist freundlich? Vielen Dank |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| R war alleine unterwegs, daher wird wohl schwer sein Zeugen zu finden? Das R vom Hund angefallen wurde, naja wie soll man sagen, lässt sich wohl durch den Kratzer am Bein beweisen. Aber würde dies schon ausreichen? Die Zeugen von A leben bei A in einer Wohnung zur Miete und haben den Vorfall beobachtet. |