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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige ich frage mich folgende Frage, die ihr mir vielleicht beantworten könnt: Man nehme an Person X betreibt ein eigenes Browsergame (ein Spiel das im Internet-Browser gespielt werden kann) und verwendet dort als auswählbaren Standort für einen Spieler z.B. einen Stadtnamen wie "München" oder "Hamburg". Sind diese Stadtnamen eigentlich irgendwo geschützt und Person X verletzt so gegen irgendwelche Rechte? Das selbe gilt wenn Person X in seinem Spiel verschiedene Länder wie "Deutschland" oder "Italien" als Spielbeginn für einen Spieler auswählbar macht. Macht Person X sich so strafbar? Oder gilt hierbei nur, dass man den Ruf der entsprechenden Namen nicht "in den Dreck" ziehen darf, bzw. diese garnicht geschützt sind?! Gruß und Danke für Antworten... |
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| In solchen Fällen kommt es auf die Verwendung an. Ein Markenschutz für Ortsnamen gibt es nicht.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Städte- und Ländernamen sind weder markenrechtlich noch sonst wie geschützt. (Es kann höchstens unter bestimmten Umständen unzulässig sein, sie in Firmennamen einzubauen.) Man kann Städte und Länder auch nach Belieben schlecht machen, solange man damit nicht die Grenzen zur "Volksverhetzung" (§130 StGB) überschreitet, was aber so schnell nicht passieren wird...
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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