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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Hat hier jemand Erfahrungen? |
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| Ich würde sagen der Verkäufer (ode rder, der den Mangel zu vertreten hat). Zumidest nach deutschem Recht. Wenn es dafür europäisches Recht gibt, dürfte das sehr ähnlich sein. Ansonsten muss man sehen, welches Recht anzuwenden ist.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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__________________ LG Question |
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| hab mal eine ganz verrückte frage. wenn man aus dem Internet Nacktbilder runterläd und anschließend mit den bildern andere Männer aus dem Inet anschreibt und mit denen flirtet und anschließend ein treffen vereinbart und geld überwiesen bekommt um mit den zug zu Ihnen zu fahren, aber das nie macht und das Geld einfach behält. is das legal oder illegal? man hat ja eigentlich kein Vertrag vereinbart. oder seh ich das falsch? is ja deren entscheidung und sie tragen doch das risiko.. oder? würde mich über eine antwort freuen |
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| Das hat zwar absolut nichts mit der Frage zu tun (in solchen Fällenmacht man eigentlich ein neues Thema), aber trotzdem kurz eine Antwort: Das ganze ist eine ungerechtfertigte Bereicherung und kann deshalb durchaus zurück gefordert werden. Die Frage ist nur, ob der Geschädigte das auch tut ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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