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  #1 (permalink)  
Alt 08.09.2009, 23:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.09.2009
Ort: Haltern
Beiträge: 2
Frage Werbung/Anzeigen aus Zeitungen einscannen u. veröffentlichen


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Hallo,
ich möchte die gewerblichen Anzeigen (nur die gestalteten) unserer lokalen Zeitung, welche wöchentlich kostenlos in unserem Postkasten landet, einscannen und in einem Archiv für max. 2 Monate auf meine Website stellen. Hiermit verfolge ich keine finanziellen Interessen, es entsteht keine Kosten . Nun meine Frage: reicht es, wenn ich die werbenden Unternehmen vom Einscannen und Veröffentlichen ihrer Anzeige informiere oder muß ich vorab von jedem das Einverständnis einholen, bevor ich seine Anzeige, zeitlich begrenzt, auf meiner Seite veröffentliche?

P.S. Auf Nachfrage bei den Verlagen wurde mir gesagt, dass die Zeitung nur den Anzeigenplatz verkauft und keine Rechte an den Anzeigen hat. Diese liegen bei den Auftraggebern. Brauche ich von denen nun das Einverständnis für die Veröffentlichung auf meiner Seite?

Schonmal danke für eure Mühe

Gruss
Wolle
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  #2 (permalink)  
Alt 09.09.2009, 15:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Werbung/Anzeigen aus Zeitungen einscannen u. veröffentlichen

Es muss das Einverständnis eingeholt werden.
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 09.09.2009, 21:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.09.2009
Ort: Haltern
Beiträge: 2
Standard AW: Werbung/Anzeigen aus Zeitungen einscannen u. veröffentlichen

Danke für die Antwort.
Hatte nur gehofft, ich könnte vorab schon mal die Anzeigen scannen und veröffentlichen, danach dann die Einverständnisserklärung einholen. Wie verhält sich denn der Sachverhalt, wenn die gescannten Anzeigen nur einer geschlossenen Benutzergruppe (login/passoword) zugänglich gemacht werden? Ich suche eben nur nach einer Möglichkeit, die ganze Sache zu beschleunigen.

Gruss
Wolle
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  #4 (permalink)  
Alt 10.09.2009, 09:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Werbung/Anzeigen aus Zeitungen einscannen u. veröffentlichen

Zitat:
Wie verhält sich denn der Sachverhalt, wenn die gescannten Anzeigen nur einer geschlossenen Benutzergruppe (login/passoword) zugänglich gemacht werden?
Nicht anders. Es ist immer noch eine Verwendung und Veröffentlichung.

Im Endeffekt sehe ich das so, dass jeder Werbende selbst entscheiden soll, wann und wo seine Anzeigen erscheinen. Und ob es sich bei der Veröffentlichung auf einer Webseite wirklich um gewollte Werbung handelt, sollte man dem Schalter der Anzeige schon selbst überlassen. Nicht jeder will auf jeder "Hinterhofseite" erscheinen
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  #5 (permalink)  
Alt 10.09.2009, 12:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 802
Standard AW: Werbung/Anzeigen aus Zeitungen einscannen u. veröffentlichen

Zitat:
Zitat von wolle4711 Beitrag anzeigen
muß ich vorab von jedem das Einverständnis einholen, bevor ich seine Anzeige, zeitlich begrenzt, auf meiner Seite veröffentliche?
Ja.

Zitat:
P.S. Auf Nachfrage bei den Verlagen wurde mir gesagt, dass die Zeitung nur den Anzeigenplatz verkauft und keine Rechte an den Anzeigen hat.
Das widerspricht den üblichen Äußerungen von Verlagen, die urheberrechtlichen Schutz für die von ihnen gestalteten Anzeigen beanspruchen...

Erstens gilt: die Anzeige bzw. ihre Gestaltung bzw. darin verwendete Fotos etc. sind urheberrechtlich geschützt. Wer befugt ist, Nutzungsrechte daran einzuräumen, hängt vom Einzelfall ab. Das kann der Zeitungsverlag sein, das kann der Auftraggeber sein, das kann die Werbeagentur sein, der Grafiker, der die Anzeige gestaltet hat, etc.pp.

Zweitens gilt: Anzeigen einfach an anderer Stelle weiterzuveröffentlichen verstößt auch gegen die Rechte des Inserenten - der nämlich bestimmt allein, wo seine Anzeige veröffentlicht werden soll. Vielleicht möchte er ja nur in einem bestimmten Zusammenhang veröffentlicht werden.

Bei privaten Anzeigen dürfte ein Weiterveröffentlichen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Inserenten sein, bei geschäftlichen Anzeigen kommen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht in Frage, Eingriff in einen fremden Gewerbebetrieb, oder markenrechtliche Verstöße usw. usf.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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