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| Anzeige ich möchte die gewerblichen Anzeigen (nur die gestalteten) unserer lokalen Zeitung, welche wöchentlich kostenlos in unserem Postkasten landet, einscannen und in einem Archiv für max. 2 Monate auf meine Website stellen. Hiermit verfolge ich keine finanziellen Interessen, es entsteht keine Kosten . Nun meine Frage: reicht es, wenn ich die werbenden Unternehmen vom Einscannen und Veröffentlichen ihrer Anzeige informiere oder muß ich vorab von jedem das Einverständnis einholen, bevor ich seine Anzeige, zeitlich begrenzt, auf meiner Seite veröffentliche? P.S. Auf Nachfrage bei den Verlagen wurde mir gesagt, dass die Zeitung nur den Anzeigenplatz verkauft und keine Rechte an den Anzeigen hat. Diese liegen bei den Auftraggebern. Brauche ich von denen nun das Einverständnis für die Veröffentlichung auf meiner Seite? Schonmal danke für eure Mühe Gruss Wolle |
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| Es muss das Einverständnis eingeholt werden.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Danke für die Antwort. Hatte nur gehofft, ich könnte vorab schon mal die Anzeigen scannen und veröffentlichen, danach dann die Einverständnisserklärung einholen. Wie verhält sich denn der Sachverhalt, wenn die gescannten Anzeigen nur einer geschlossenen Benutzergruppe (login/passoword) zugänglich gemacht werden? Ich suche eben nur nach einer Möglichkeit, die ganze Sache zu beschleunigen. Gruss Wolle |
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| Zitat:
Im Endeffekt sehe ich das so, dass jeder Werbende selbst entscheiden soll, wann und wo seine Anzeigen erscheinen. Und ob es sich bei der Veröffentlichung auf einer Webseite wirklich um gewollte Werbung handelt, sollte man dem Schalter der Anzeige schon selbst überlassen. Nicht jeder will auf jeder "Hinterhofseite" erscheinen
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zitat:
Zitat:
Erstens gilt: die Anzeige bzw. ihre Gestaltung bzw. darin verwendete Fotos etc. sind urheberrechtlich geschützt. Wer befugt ist, Nutzungsrechte daran einzuräumen, hängt vom Einzelfall ab. Das kann der Zeitungsverlag sein, das kann der Auftraggeber sein, das kann die Werbeagentur sein, der Grafiker, der die Anzeige gestaltet hat, etc.pp. Zweitens gilt: Anzeigen einfach an anderer Stelle weiterzuveröffentlichen verstößt auch gegen die Rechte des Inserenten - der nämlich bestimmt allein, wo seine Anzeige veröffentlicht werden soll. Vielleicht möchte er ja nur in einem bestimmten Zusammenhang veröffentlicht werden. Bei privaten Anzeigen dürfte ein Weiterveröffentlichen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Inserenten sein, bei geschäftlichen Anzeigen kommen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht in Frage, Eingriff in einen fremden Gewerbebetrieb, oder markenrechtliche Verstöße usw. usf.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
| Tags: urheber, werbung, zeitung |
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