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  #6 (permalink)  
Alt 12.09.2009, 22:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
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Zitat:
Zitat von unwohltaeter Beitrag anzeigen
Nein, die Beiträge habe nicht angesehen, da ich mich nicht durch tausende von denen kämpfen möchte. Ja, ich kenne das Urheberrecht und ich verstehe es auch einigermaßen. Nur sehe ich oft Blogs auf denen Produkte und Filme ziemlich locker beschrieben und bewertet werden, was ich auch machen möchte.
Dagegen spricht ja auch nichts. Produkte und Filme beschreiben und bewerten darfst Du, solange Du möchtest - das nennt man auch Informations- und Meinungsfreiheit.

Zitat:
Heißt das, wenn Blogs solche Artikel aufweisen, dass sie die Zustimmung von Filmfirmen und Produktfirmen haben?
Man braucht nicht die Zustimmung von irgendjemand, wenn man einen Film oder ein Produkt beschreiben oder bewerten will.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #7 (permalink)  
Alt 13.09.2009, 12:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
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@TomRohwer
Lies mal die Frage, es ging nicht um die Bewertungen an sich ...
Zitat:
Darf ich im Falle einer Film- oder Produktkritik Poster, Cover und Bilder aus den behandelten Filmen bzw. Produkten in meinem Artikel verwenden oder mache ich mich damit strafbar?
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #8 (permalink)  
Alt 13.09.2009, 23:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 4
Standard AW: Bilder in Kritiken/Reviews verwenden

Hab mal 'n bisschen rumgelesen und bin da auf das Stichwort Amazon gestoßen. Heißt das wenn ich beim Partnerprogramm von Amazon mitmache, darf ich dann deren Cover verwenden?
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  #9 (permalink)  
Alt 14.09.2009, 16:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 802
Standard AW: Bilder in Kritiken/Reviews verwenden

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
@TomRohwer
Lies mal die Frage, es ging nicht um die Bewertungen an sich ...
Nein - genauer lesen mögest Du...

Die Äußerung, zu der ich mich äußerte, lautete:

Zitat:
Nur sehe ich oft Blogs auf denen Produkte und Filme ziemlich locker beschrieben und bewertet werden, was ich auch machen möchte. Heißt das, wenn Blogs solche Artikel aufweisen, dass sie die Zustimmung von Filmfirmen und Produktfirmen haben?
Und für die Beschreibung oder Bewertung von Produkten oder Filmen benötigt man selbstverständlich nicht die Erlaubnis der Filmfirmen oder Produkthersteller usw.

(Genaues Lesen - und Fragen - ist in der Tat hilfreich. Ich gehe grundsätzlich davon aus, daß ein Fragesteller die Frage beantwortet haben möchte, die er stellt, und zwar so wie er sie gestellt hat.

Für Interpretationen "Was könnte der Fragesteller anstelle dessen gemeint haben, was er gefragt hat?" stelle ich einen Stundensatz von € 180,- zuzügl. gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung.)
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.

Geändert von TomRohwer (14.09.2009 um 16:58 Uhr).
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  #10 (permalink)  
Alt 14.09.2009, 17:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 802
Standard AW: Bilder in Kritiken/Reviews verwenden

Zitat:
Zitat von unwohltaeter Beitrag anzeigen
Hab mal 'n bisschen rumgelesen und bin da auf das Stichwort Amazon gestoßen. Heißt das wenn ich beim Partnerprogramm von Amazon mitmache, darf ich dann deren Cover verwenden?
Ad 1: bitte allgemeiner fragen, konkrete Rechtsberatung im Einzelfall darf Dir in einem WWW-Forum niemand geben.

Ad 2: aus der Rechtsprechung des BGH (-> "Parfumflakon-Urteil") ergibt sich ganz allgemein der Grundsatz der Rechterschöpfung in bestimmten Fällen. Vereinfacht gesagt: wenn ein geschütztes Werk zu dem Zweck vervielfältigt und veröffentlicht wird, dieses Werk bzw. Kopien dieses Werkes zu bewerben und so zu verkaufen, dann sind die Urheberrechte des Urhebers des Werkes an dieser Stelle erschöpft.

Beim "Parfumflakon-Urteil" ging es im Prinzip sogar noch weiter, denn hier war die Verpackung - der Parfumflakon - das geschützte Werk, nicht direkt das Produkt. Wobei man das bei einem Parfum und seinem Flakon wahrscheinlich nicht wirklich trennen kann...

Man kann davon ausgehen, daß ein Verlag ein starkes Interesse daran hat, daß seine Bücher verkauft werden. Und insofern wohl unterstellen, daß der Verlag "konkludent" ein Nutzungsrecht einräumt für den Fall, daß ein Buchhändler oder Versandanbieter oder dessen Partnerprogramm-Vertragspartner das Cover dieses Buches abbilden will, um das Buch selbst zu verkaufen.

Ob der Verlag das eigentlich überhaupt darf, ob also die ihm vom Urheber (Fotograf, Zeichner, Designer) des Covers eingeräumten Nutzungsrechte überhaupt ausreichen, um seinerseits "weiterzulizensieren", ist die interessante Frage. Und da meinte der BGH anläßlich des "Parfumflakon-Urteils", daß die Rechte des Urhebers an diesem Punkt erschöpft seien.

Ob nun ein konkreter anderer Einzelfall so weit mit dem besagten BGH-Fall vergleichbar sind, daß ein Gericht dabei zu dem selben Schluss käme - das ist noch wieder eine andere Frage.

Rein praktisch ist mir jedenfalls nicht bekannt, daß sich irgendjemand in den letzten paar Jahren mal über die Abbildung von Buch- oder CD-Covers bei Amazon oder durch Amazon-Partner beschwert hätte.
__________________
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