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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige ich habe folgendes Problem. Ich habe über ein Internet-Shopping-Portal einen Fernseher bei einem gewerblichen Verkäufer per Vorkasse gekauft und bezahlt. Nachdem zwei Mal per Mail in sehr schlechtem Deutsch über Lieferschwierigkeit informiert wurde, machte ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch. Mir wurde die Rücküberweisung des Geldes bis gestern (11.9.) vom Verkäufer per Mail zugesichert. Nun bekam ich gestern jedoch kein Geld, sondern eine Mail des Verkäufers er sei bankrott und könne weder mit Geld noch Ware dienen. Nun habe ich erstens meine Zweifel an der Echtheit dieser Aussage und würde gerne wissen, welche Möglichkeiten mir nun bleiben um mein Geld zurück zu bekommen. Ich habe dem Verkäufer per Mail eine Frist von fünf Tagen gesetzt. Sollte ich bis dahin mein Geld nicht wieder haben, habe ich mir vorbehalten Anzeige zu erstatten. Ich gehe stark von Betrug aus, schließlich wurde mir die Rücküberweisung zunächst zugesichert. Außerdem ist der Shop des Verkäufers immer noch online! |
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| Was heißt "bankrott"? Ist es eine GmbH, AG oder andere juristische Person, gibt es eine Insolvenz und einen Insolvenzverwalter. Dann muss man ich an den wenden (wer das ist erfährt man bei dem zustänfdigen Amtsgericht, das im mpressum angegeben sein muss). Ist es ein Einzelunternehmen oder GbR ist es völlig egal. Der Unternehmer haftet dann auch mit seinem Privatvermögen. In solchen Fällen gehr man einfach gegen die Person vor.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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