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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige nehmen wir an, A hat am 10.7.09 in einem Onlineshop unter 2 verschiedenen Accounts jeweils ein paar Schuhe bestellt und das Geld (insgesamt 67,98 Euro) auch sofort überwiesen. Nach mehrmaligem, freundlichem Nachfragen per Mail wurde A bis heute (12.9.09) ausschließlich hingehalten ("ich werde bis ende kommender woche die stiefel senden, ansonsten erhalten sie selbstverständlich das geld zurück"), aber weder Ware noch Geld sind bei A eingetroffen. Anrufe sinnlos, da entweder nicht abgenommen, oder man direkt weggedrückt wird. Nun die Frage, ob es sich bei einem solchen vergleichsweise geringen Betrag lohnt, rechtliche Schritte einzuleiten, zumal A keine Rechtsschutzversicherung besitzt und das Geld bei A auch mehr als knapp ist (A somit die Angst hat, auf entstehenden Kosten selbst stizen zu bleiben). Allerdings sind für A knapp 70 Euro einfach zu viel, um es auf sich beruhen zu lassen. Für Antworten schon jetzt ein herzliches Dankeschön im voraus. Beste Grüße hellertknappe |
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| Die Antwort muss sich jeder selbst geben Nur bei den jetzigen Aussagen könnte es durchaus passieren, dass A auf Kosten eines Rechtsstreit sitzen bleibt, wenn der Verkäufer "aus Angst" doch plötzlich liefert. Was anderes wäre es, wenn der Verkäufer überhaupt nicht mehr reagiert (Nachweis des Zugangs ist allerdings erforderlich, Emails zählen also nicht) oder der CVerkäufer die Lieferung endgültig verweigert und das Geld nicht zurückzahlt.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo Aaky, meinst Du, das lohnt nicht? Zitat:
Zitat:
Viele Dank für die Antwort! Beste Grüße hellertknappe |
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