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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 12.09.2009, 20:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 3
Standard Ware online gekauft, trotz Mahnung nach 8 Wochen noch immer nichts!


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Hallo,

nehmen wir an, A hat am 10.7.09 in einem Onlineshop unter 2 verschiedenen Accounts jeweils ein paar Schuhe bestellt und das Geld (insgesamt 67,98 Euro) auch sofort überwiesen. Nach mehrmaligem, freundlichem Nachfragen per Mail wurde A bis heute (12.9.09) ausschließlich hingehalten ("ich werde bis ende kommender woche die stiefel senden, ansonsten erhalten sie selbstverständlich das geld zurück"), aber weder Ware noch Geld sind bei A eingetroffen. Anrufe sinnlos, da entweder nicht abgenommen, oder man direkt weggedrückt wird. Nun die Frage, ob es sich bei einem solchen vergleichsweise geringen Betrag lohnt, rechtliche Schritte einzuleiten, zumal A keine Rechtsschutzversicherung besitzt und das Geld bei A auch mehr als knapp ist (A somit die Angst hat, auf entstehenden Kosten selbst stizen zu bleiben). Allerdings sind für A knapp 70 Euro einfach zu viel, um es auf sich beruhen zu lassen. Für Antworten schon jetzt ein herzliches Dankeschön im voraus.

Beste Grüße
hellertknappe
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  #2 (permalink)  
Alt 12.09.2009, 22:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Ware online gekauft, trotz Mahnung nach 8 Wochen noch immer nichts!

Die Antwort muss sich jeder selbst geben
Nur bei den jetzigen Aussagen könnte es durchaus passieren, dass A auf Kosten eines Rechtsstreit sitzen bleibt, wenn der Verkäufer "aus Angst" doch plötzlich liefert.
Was anderes wäre es, wenn der Verkäufer überhaupt nicht mehr reagiert (Nachweis des Zugangs ist allerdings erforderlich, Emails zählen also nicht) oder der CVerkäufer die Lieferung endgültig verweigert und das Geld nicht zurückzahlt.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 13.09.2009, 18:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Ware online gekauft, trotz Mahnung nach 8 Wochen noch immer nichts!

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Die Antwort muss sich jeder selbst geben
Hallo Aaky, meinst Du, das lohnt nicht?

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Nur bei den jetzigen Aussagen könnte es durchaus passieren, dass A auf Kosten eines Rechtsstreit sitzen bleibt, wenn der Verkäufer "aus Angst" doch plötzlich liefert.
Da hofft man doch, dass die Androhung eines Anwalts reicht!


Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Was anderes wäre es, wenn der Verkäufer überhaupt nicht mehr reagiert (Nachweis des Zugangs ist allerdings erforderlich, Emails zählen also nicht) oder der CVerkäufer die Lieferung endgültig verweigert und das Geld nicht zurückzahlt.
Na ja, ich hatte vor, am kommenden Mittwoch nochmal eine Aufforderung per Mail zu schicken und parallel ein Einschreiben. Was heisst "der Verkäufer die Lieferung endgültig verweigert"? Das heisst, wenn er sich überhaupt nicht mehr meldet? Was könnte dann passieren? Was könnte man dann tun? Anwalt? Rechtsschutzversicherung (selbst, wenn ich jetzt eine abschließen würde) greift doch bei bestehenden Problemen nicht, oder?

Viele Dank für die Antwort!
Beste Grüße
hellertknappe
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