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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 13.09.2009, 13:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.09.2009
Beiträge: 3
Standard Jugendschutz in Browsergames


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Hallöchen,

Ich spiele ein Browsergame, welches über keinerlei Altersbeschränkung verfügt... theoretisch könnten also auch kleinkinder, die des lesens/schreibens mächtig sind, dieses spiel spielen!

da es in diesem spiel möglich ist sich mit anderen spielern zu schreiben (über einen ingame messenger), sollten die texte, welche die spieler schreiben "dürfen", doch eigentlich der nicht vorhandenen altersbeschränkung entsprechen und bei vergehen von der spielleitung geahndet werden, richtig?

es handelt sich hier um ein kostenpflichtiges spiel, somit sind der spielleitung die wesentlichen daten der spieler an für sich bekannt und kaum einer ist "anonym", sofern man einen bezahlten account besitzt.

nun ist mir allerdings aufgefallen, das die spieler dieses browsergames in ihren texten, welche sie an andere spieler schicken, willkürlich schreiben können/dürfen was sie wollen, sofern sie es in ihr "rollenspiel" verpacken (also für den character, welchen sie spielen, sprechen!)... die spielleitung weigert sich in diesem fall also einzugreifen, da es ja RP sei...

wenn die spielleitung jegliche texte, welche RP gerecht sind, zulässt, ist sie dann nicht auch dafür zuständig ein entsprechendes mindestalter für dieses spiel einzuführen?

denn ich kann mir nun wirklich nicht vorstellen das es vom jugendschutzgesetz aus gewollt ist das kleinkinder texte wie (mit dem folgendem text improvisiere ich nun zu 100% - dieser text kam mir in diesem spiel so "noch" nicht unter die augen!!!) "ihr seit doch eine mistgeburt von sohn einer h*re" geschickt bekommen und die spielleitung dann sagt "solange es RP ist, werden wir da nicht eingreifen!", oder?

also ich kenn mich leider nicht wirklich mit dem jugendschutzgesetz aus, aber ich kann mir als vater eines bald 4 jährigen sohnes nun wirklich nicht vorstellen das ein spiel unter solchen bedingungen "ohne altersbeschränkung" jedermann zur verfügung gestellt werden kann/darf...

das spiel "an sich" ist relativ harmlos... man kämpft gegen monster und hat auch die möglichkeit gegen andere spieler zu kämpfen (währe hier nicht schon ein USK12 nötig?)... und ansonsten baut man seine gebäude auf uns aus und handelt mit anderen spielern, sofern man nicht kämpferisch eingestellt ist sondern eher der typ händler ist... wobei man hier auch nicht davor geschützt ist das einem jederzeit ein anderer spieler angreifen könnte.

ich würde mich über rat diesbezüglich freuen und evtl auch eine stelle, an die man sich wenden kann, sofern die spielleitung hier nicht weiter einschreiten will (worauf ich sie nun eindringlichst gebeten habe, das sie ihre einstellung dazu überdenken oder ein mindestalter für das spiel erheben).

Grüße,
Andy
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  #2 (permalink)  
Alt 13.09.2009, 21:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Jugendschutz in Browsergames

Die zuständigen Stelen sind die Jugendschutzbeauftragten der Länder oder des Bundes.
Ansonsten ist es deine Verantwortung, dein Kind zu erziehen. Denn selbst eine Altersfreigabe hindert das Kind nicht daran, die Seite zu nutzen ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 13.09.2009, 21:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.09.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Jugendschutz in Browsergames

ja das ist richtig! mir gings auch eher um die frage ob es für solch einen fall nicht ein mindestalter geben "muss" wenn die spielbetreiber selbst sagen "hier darf sich jeder anmelden, egal welches alter man hat" aber zeitgleich auch eine wirklich sehr weitgreifende vulgäre textverfassung der spieler zulassen "sofern es im rp verpackt" ist...

das beisst sich doch irgendwie... auf der einen seite dürfte ein kleinkind welches lesen udn schreiben kann das spiel spielen, auf der anderen seite ist der inhalt des spiels durch die freie textverfassung gänzlich untauglich für kleinkinder...

"müssen" die betreiber eine altersgrenze angeben? oder müssen sie dafür sorgen das der inhalt so angepasst ist das es "ohne altersgrenze" spielbar ist?!
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  #4 (permalink)  
Alt 14.09.2009, 10:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Jugendschutz in Browsergames

Zitat:
"müssen" die betreiber eine altersgrenze angeben? oder müssen sie dafür sorgen das der inhalt so angepasst ist das es "ohne altersgrenze" spielbar ist?!
Meiner Meinung nach weder noch.

Eine Altersbegrenzung (eigentlich auch nicht die, sondern nur einen Zugangsschutz) müssen die Betreiber nur haben, wenn der Inhalt des Spiels jugendgefährdend ist. Das würde ich hier erstmal nicht sehen, was "außerhalb" des Spiels passiert, ist an der Stelle uninteressant.

Unbd was die Spieler sich untereinander "zuwerfen" hat mit dem Spiel oder der Seite (primär) selbst auch nichts zu tuin. Allerdings sollten die Betreiber in eigenem Interesse dafür sorgen, dass da keine illegalen Sachen gemacht werden (Haftung).- Nur resultiert daraus noch lange keine Verpflichtung zu Alterszugängen, denn Beleidigungen sind sowohl gegen Kinder alös auch gegen Erwachsene rechtswidrig.

Man könnte höchstens mit dem IQ der Leute arbeiten - aber dann dürfte wohl kaum noch einer spielen ...

Im Endeffekt sehe ich kein Erfordernis für Jugendschutz, da die Probleme nicht jugendspezifisch sind. Du kannst ja auch nicht durch die Welt gehen, und deinen Kindern die Ohren zuhalten, was heutzutage im TV kommt, ist da noch viel härter ... und darum kümmerst du dich (hoffentlich) auch selbst, warum also nicht beim Internet?
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