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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Da es zwischenzeitlich Streit zwischen dem Forenbetreiber und User A gegeben hat und User A nun in einem anderen Forum ist, wollte der User a dem Foreninhaber die Genehmigung zur Nutzung entziehen. Nun behauptet der Foreninhaber, dies wäre nicht möglich, da eine einmal erteilte Nutzungsgenehmigung bestehen bleiben würde. Hat User A tatsächlich nicht die Möglichkeit, seine erteilte Genehmigung wieder zurück zu nehmen, obwohl er der Schreiber der Tutorials ist? |
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| Zitat:
Wenn der Vertrag kein Kündigungsrecht vorsieht, wüsste ich nicht, auf welcher Rechtsgrundlage ein einmal eingeräumtes einfaches Nutzungsrecht zurückgezogen werden sollte. Das UrhG sieht das nur für zwei Fälle vor: "Rückruf wegen gewandelter Überzeugung", sprich der Urheber steht nicht mehr zu seinem Werk, dann aber muß er dem Inhaber des Nutzungsrechtes Ausgleich und ggf. Schadensersatz leisten, und "Rückruf wegen Nichtausübung", also wenn jemand ein ausschließliches Nutzungsrecht übernimmt zwecks Veröffentlichung usw., das dann aber nicht nutzt.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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