Guten Tag,
vielleicht kann mir jemand bei folgendem Fall helfen.
Vor ca. 3 Jahren hat eine Person A einen kleinen Beherbergungsbetrieb eröffnet in den Gebäuden von Person B (PersonA zahlt an Person dafür Miete). Person B ist an einem guten Start von Person A interessiert und bietet Person A eine kostenlose Nutzung einer von Person B erzeugten Domain an. Weiterhin erzeugt Person B eine Webpräsenz für Person A. Ein Vertrag über die Nutzung wurde nicht abgeschlossen. Kosten für die Webpräsenz nicht erhoben.
Nach 3 Jahren kündigt Person A bei Person B die Gebäude und zahlt Nebenkostenvorauszahlungen nicht mehr. Daraufhin ist Person B sauer und klemmt Person A vom Netz, da Person A eh nie für die Webpräsenz und für die Domain gezahlt hat und auch nicht Eigentümer ist. Verständlicherweise möchte Person B die Kosten für Person A nicht weiter tragen.
Nun pocht Person A auf die weitere Nutzung der Dienste.
Kann man hier nach 3 Jahren bzw. überhaupt von einem Gewohnheitsrecht von Person A sprechen?
Vielen Dank