Hallo,
ich habe nur eine kurze Frage zu einem Satz in einer AGB:
Zitat:
Annahmeverzug
Nimmt der Kunde die vertragsgemäß zugesandte Ware nicht ab oder verweigert er die Entgegennahme bzw. holt die Ware nach Benachrichtigung durch die Transportperson bis zum Ablauf der Lagerzeit nicht ab, so befindet er sich im Annahmeverzug. [COLOR="Blue"]Dies gilt nicht, soweit der Kunde eine entsprechende Erklärung innerhalb der Fristen des Fernabsatzgesetzes abgibt bzw. die Ware innerhalb der Fristen des Fernabsatzgesetzes zurücksendet.[/COLOR]
[SIZE="1"]Während des Annahmeverzuges ist die **** berechtigt die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern und sich hierzu auch eines Lagerhalters zu bedienen. Für die Lagerung berechnet die ***** pro Monat 2 % des Nettoeinkaufssumme pro Monat bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 30,00 EUR. Für den Fall des Annahmeverzuges ist die ***** berechtigt, vom Kaufvertrag zurück zu treten und eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 20% der Nettoeinkaufssumme geltend zu machen. Für den Fall, dass die *** durch die Nichtabnahme und Lagerung ein höherer Schaden entstanden ist, ist die ***** berechtigt diesen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dem Kunden seinerseits steht der Nachweis offen, dass der ***** kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mobilfunkverträge, die mit dem Mobilfunkanbieter zustande gekommen sind, von diesem Rücktritt nicht erfasst werden."[/SIZE]
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Beispiel: Ein Kunde bestellt am Tag 1 eine Ware, am Tag 2 widerruft er per Email den KV und am Tag 3 kommt erst das Paket, er verweigert die Annahme. Wäre der Kunde so im Annahmeverzug?
Danke für eine schnelle Auskunft!
lg Lunatic