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  #1 (permalink)  
Alt 21.09.2009, 03:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 1.616
Standard Namensnennung im Netz: Urteilsveröffentlichung unzulässig


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Es gibt viele Webseiten, auf denen man aktuelle Urteile nachlesen kann. Dabei werden meist die Verfahrensbeteiligten unkenntlich gemacht, sodass dem Abruf des Urteils nichts im Wege steht. Was allerdings passieren kann, wenn nur eine Partei geschwärzt wird, zeigt das folgende Urteil des LG Hamburg.


Zum Beitrag » Namensnennung im Netz: Urteilsveröffentlichung unzulässig
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