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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Kann man einfach so einen Webeslogan umgehen? Jemand wirbt mit dem Slogan "Erste Beratungsstelle für Krankenpfleger". Jetzt kommt ein Unternehmen und sagt das würde gegen Urheberrechte verstoßen. Nicht weil dieses Unternehmen diesen Slogan selbst besitzt sondern weil dieses Unternehmen bereits seit 10 Jahren eine Beratungsstelle in diesem Bereich hat. Dieses Unternehmen droht also mit einer Abmahung. Jetzt wird der Slogan einfach abgeändert in "Erste kostenlose Beratungsstelle für Krankenpfleger" Kann immernoch eine Abmahnung erfolgen. Der Service der seit 10 Jahren bestehenden Beratungsstelle ist kostenpflichtig von daher ist es doch für dieses Unternehmen nicht mehr rechtlich geschützt oder? |
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| Mit Urheberrecht hat das aber absolut nichts zu tun. Hier geht es eventuell um Wettbewerbsrecht. Und da heißt es ganz einfach: Werbeaussagen müssen der Wahrheit entsprechen. Wenn man also nicht der erste war, darf man sich auch nicht so bezeichnen ... Deswegen sollte ( und wird) in der Werbung in der Regel auch auf Superlative und zeitliche Einordnungen vcerzichtet - es sei denn, man vergleicht es mit sich selbst ("Die erste Zahncrem von uns, mit der man tatsächlich Zähne putzen kann" - auch wenn solche Aussagen mehr als dumm sind und den Verkauf anderer Produkte bestimmt sehr "fördert"
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Dann solltest du dich mal mit dem neuen UWG auseinandersetzen, hier sind nämlich klare Anforderungen formuliert. Zitat:
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: slogan |
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