Rechtsberatung
Jan Engel Frage & Antwort Fotolia.com

Unsere Empfehlung
E-Book Die Rechtssichere Website


Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Sonstiges zum Onlinerecht

Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 27.09.2009, 18:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.09.2009
Beiträge: 2
Standard Privatverkauf. Ware angeblich defekt. Muss ich sie zurücknehmen?


Anzeige

Hallo,

mit der Bitte um Hilfe wende ich mich an dieses Forum.

Ich habe in einem Forum privat ein Gerät im Wert von 100€ verkauft.

Das Gerät funktionierte problemlos (hatte eine kleine Macke die ich exakt angegeben habe...diese änderte aber nichts an der Funktion).

Hatte angeboten das Gerät bei mir zuhause abzuholen. Wegen der Entfernung wurde ich aber gefragt, ob ich auch versenden würde. Dem habe ich zugestimmt und das Gerät nach Erhalt der Zahlung verschickt.

Eine Garantie oder eine Rücknahme hatte ich ausgeschlossen.

Nun schreíbt mich der Käufer an, dass das Gerät nicht funktioniert und ich es zurücknehmen und ihm das Geld zurücküberweisen soll.

Ich seh das eigentlich nicht ein, weil das Gerät einwandfrei war. Desweiteren. Woher weiss ich, dass der Käufer den eventuell vorhandenen Defekt nicht selbst verursacht hat? Dann steh ich nachher blöd da. Hab ein defektes Gerät und kein Geld.

Nun die Frage: Muss ich das Gerät zurücknehmen?

Gruß und danke
Sebastian
Mit Zitat antworten



  #2 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 10:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.09.2009
Beiträge: 27
Standard AW: Privatverkauf. Ware angeblich defekt. Muss ich sie zurücknehmen?


Die Ware könnte auch beim Transport kaputt gegangen sein. So war es bei mir! Gerät angeblich bei Versand ok. Glaube ich auch. Das Gerät war beim Transport wahrscheinlich fallen gelassen worden. Eine Röhre defekt, Gehäuse hatte Eindruckstelle. Gerät habe ich selbst repariert. Der Verkäufer bekam aber negative Bewertung, nicht weil das Gerät defekt war, sondern weil das Gerät nicht Sachgerecht verpackt und gekennzeichnet wurde.
Der Verkäufer muß das Gerät natürlich nicht zurücknehmen. Es sei den man kann ihm nachweisen das das Gerät vorher schon defekt war. Und das ist meistens schwierig.
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Ebay:Ware kommt angeblich defekt beim Kaeufer an, Ruecktritt vom Kaufvertrag? bastino83 Onlineauktionen 11 28.09.2009 20:13
Privatverkauf - Defekt - Mahnbescheid suckerrecht Onlineauktionen 1 02.01.2008 13:54
OVP Ware als Privatmann verkauft angeblich defekt Weschbesch Onlineauktionen 5 08.05.2007 10:49
Versandrisiko - Ware angeblich defekt. Wer haftet ? headbanger Onlineauktionen 0 07.03.2005 18:47



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:46 Uhr.



SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47