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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige eine theoretische Frage die mich seit laengerem beschaeftigt und worauf ich keine def. ANtwort finde: "Sollte" ein Webseiten-Betreiber Terms and Conditions bzw. Datenschutzerklearungen etc. zusaetzlich neben der Landessprache in Englisch verfassen, obwohl seine Internetseite keinen Auslandsbezug hat? Also nehmen wir an, ich bin Produzent irgendeines Produktes im Ausland, verkaufe nur in meinem Inland und betreibe eine Webseite mit "Landes-Top-Level-Domain". Sollte ich, "entsprechend der Vernetzung des Internets", meine Erklaerungen wie z.B. Datenschutzerklearungen, Urheberrechtserklearungen etc. auch auf Englisch anbieten? Wenn die Empfehlung "JA" heisst: - Warum? Eroeffne ich damit erst int. Schutz bez. meiner Urheberrechte? - Schliesse ich damit erst ggf. Haftung ggue. int. Benutzern der Webseite aus? Oder ist das einfach so eine "Sicher ist sicher"-Angelegenheit???? Vielleicht hat sich jemand mit diesem Thema bereits beschaeftigt und kann mir auf die Spruenge helfen? Gibt es einschl. Quellen die ich mir anschauen sollte? Weitere Tipps zu Lektueren, Internetquellen? Wuerde mich sehr ueber jeden Tipp freuen! DANKE! MFG Maravillo |
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| Zitat:
Die genannten sind meines Erachtens unrelevant, da in der Regel kein Schutz gegenüber ausländischen Verhaltensweisen besteht.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Gildet "Die Website kann Links zu Webseiten Drit...." auch für Inhalte? | krisi12345 | Urheberrecht | 1 | 24.08.2009 14:42 |
| "für jeden Fall der Zuwiderhandlung" ohne Fortsetzungszusammenhang | minikleinwagenfahrer | E-Commerce | 1 | 09.10.2007 18:20 |
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