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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 05.10.2009, 17:06
Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2007
Beiträge: 53
Standard unlauterer Wettbewerb?


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Ist es unlauterer Wettbewerb wenn ich einen besteimmten Service, bzw. eien Dienstleistung kostenlos online anbiete, die sonst nur gegen Bezahlung im Internet vorhanden ist?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.10.2009, 21:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: unlauterer Wettbewerb?

Eigentlich nicht. Es wäre nur dann unlauterer Wettbewerb, wenn das
a) gewerbsmäßig gemacht wird und
b) damit bewußt Verlust in Kauf genommen wird.
Oder wenn es gegen Gesetze verstößt (z.B. kostenlose Rechtsberatung oder Steuerberaterleistungen, ärztliche Behandlung ...)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 05.10.2009, 22:15
Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2007
Beiträge: 53
Standard AW: unlauterer Wettbewerb?

Ok, wenn also auf dieser Website 4-5 Banner, Popups, etc. eingeblendet werden und damit offensichtlich die Seite gewerblich ist, wäre es strafbar?
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  #4 (permalink)  
Alt 06.10.2009, 09:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: unlauterer Wettbewerb?

Zitat:
wenn also auf dieser Website 4-5 Banner, Popups, etc. eingeblendet werden und damit offensichtlich die Seite gewerblich ist,
Damit ist die Seite noch nicht automatisch gewerblich. Das müsste man im Einzelfall prüfen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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