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| Anzeige Hallo alle zusammen, angenommen man arbeitet als Kameramann für Fernsehsender und Firmen, darf man selbstgedrehte und geschnittene Beiträge dann als Referenz auf seine eigene Homepage stellen? Fall Sender: Soweit ich weiß hat man als Kameramann die unveräußerlichen Urheberrechte am Bild und der Sender somit "nur" die Nutzungs- bzw. Senderechte. -> neiner Vermutung nach wäre eine Anfrage bei betreffenden Sendern eher aussichtslos, oder? Fall Imagefilme für Firmen: In unserem angenommenen Fall behält die Produktionsfirma die Urheberrechte und gewährt den Firmen nur die Nutzungsrechte. -> besagte Produktionsfirma hat die Nutzung entsprechender Filme gewährt, ist das damit rechtens diese zu verwenden? Es ist klar, das bei diesen Fällen noch jede Menge weitere Rechte eine Rolle spielen, beispielsweise Musikrechte (im Fall Imagefilme GEMA-frei), Rechte am Bild von abgebildeten Personen, die allerdings ihr Einverständnis gegeben haben und deren Beiträge durch die Sender selber oft online gestellt werden. Weiterhin ist klar, das hier nur eine allgemeine Antwort erfolgen kann, dennoch würde ich mich freuen eine ungefähre rechtliche Einordnung zu erhalten. Es geht ausschließlich darum die Filme als Referenz zu verwenden, damit sich potentielle Arbeitgeber ein Bild von der Kameraarbeit machen können. Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit Gruß |
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| Ich würde sagen, es kommt auf die gegebenen Nutzungsrechte an. Also auf die verträge, die der Kameramann mit den beauftragenden Firmen macht. Bei einem ausschließlichen Nutzungsrecht dürfte die Verwendung untersagt sein, auch wenn man Urheber ist.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Vielen Dank für die Antwort. Ich dachte bereits an so etwas, allerdings scheint mir das Feld zu groß und zu schwierig um dort vollständig durchzusteigen. Es wäre ja auch nicht schlau, es sich durch unerlaubtes Veröffentlichen von Videos mit den Sendern zu verscherzen für die man arbeitet. Es macht daher Sinn ausschließlich Werke zu veröffentlichen deren Rechte man selbst besitzt, oder Werke an denen man die Rechte geklärt hat. Zum Beispiel denke ich hier an Kurzfilme aus der Underground-Szene bei denen man die Kamera geführt hat und bei denen man die Veröffentlichung im Netz mit Darstellern und Regie entsprechend schriftlich vereinbart hat und bei denen keine Fremdrechte wie GEMA oder ähnliches eine Rolle spielen. Interessant finde ich dennoch, dass man als Kameramann, obwohl man die Urheberrechte am Bild hat und diese auch nicht veräußerlich sind, von diesem Recht in keiner Weise profitieren kann. Im Zweifel kann ein Sendern gedrehtes Material in einen komplett neuen Zusammenhang setzten (schneiden) und senden ohne dass der ursprüngliche Kameramann auch nur das Recht auf Nennung seines Namens hat. Soweit von mir, ich danke für den Gedankenanstoß. Gruß |
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| Ich sehe das schon als sinnvoll an, da es hier neben dem Urheberrecht ja auch um einen Schutz des Auftraggebers geht. Ähnlich einer Firma z.B. Zeitungsverlag), die Angestellte beschäftigt ... wenn die alle Rechte an den Artikeln hätten, könnten die die ja an jeden verkaufen ...
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