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  #6 (permalink)  
Alt 28.10.2009, 13:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 802
Standard AW: Muss ich für diese Art von Seite ein Impressum angeben?

Zitat:
Zitat von Guncraker Beitrag anzeigen
Was müsste ich im Impressum eigentlich Angeben? Ich bin erst 16 Jahre alt, macht das ein Unterschied?
Bei einem Print-Medium würde das nicht gehen, nach den Vorschriften der Landespressegesetze (aller 16 meines Wissens) müssen die "presserechtlich Verantwortlichen" volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein. (Das gilt nicht für Druckwerke, die von Jugendlichen für Jugendliche herausgegeben werden - wie z.B. Schülerzeitungen).

Das TMG und der Rundfunkstaatsvertrag, welche die Rechte und Pflichten von Internet-Anbietern regeln, haben vergleichbare Regelungen. Laut Rundfunkstaatsvertrag (§ 55) besteht für "Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere
vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden" eine entsprechende Impressumspflicht, und auch hier muß der medienrechtlich verantwortliche "voll geschäftsfähig" sein, was Minderjährige nun mal nicht sind.

Das TMG sagt nicht über die Anforderungen an die im Impressum genannten Verantwortlichen. Es will nur Verantwortliche genannt haben.

Zitat:
Ist es nicht gefährlich seine Anschrift anzugeben, wo jeder diese lesen könnte und irgendwelche blöden Scherze damit treibt?
Jeder, der am Geschäftsverkehr teilnimmt, muß damit rechnen, daß ggf. die von ihm gemachten Angaben auch mal mißbraucht werden. Für Spam z.B.

Was das konkrete geplante Angebot betrifft, sollte man vielleicht mal einen auf Medienrecht spezialisierten Anwalt fragen, ob ein Impressum nötig ist und ob man ggf. unter die genannten Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages fällt. Der berät einen dann auch gleich in der Frage, ob man die geplante Tätigkeit überhaupt rechtlich wirksam als Minderjähriger machen kann. (Es dürfte ja zumindest um die Einräumung von Nutzungsrechten gehen, und eventuell noch andere Vertragsverhältnisse, und da können sich aus fehlender unbeschränkter Geschäftsfähigkeit eventuell Probleme ergeben. Können. Nicht müssen.)
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.

Geändert von TomRohwer (28.10.2009 um 13:53 Uhr).
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