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| Anzeige sehe ich das richtig, dass seit Inkrafttreten der neuen Verpackungsverordnung in 2009 kein Hinweis mehr auf die Verpackungsverordnung bzw. die kostenlose Rückgabemöglichkeit (die es ja nicht mehr gibt) bsp. bei eBay oder im onlineshop nötig ist. Man muss entweder Mitglied in einem Dualen System sein oder darf nur bereits registrierte Verpackungen verwenden. Soweit so gut, hat man irgendwelche Hinweispflichten im Rahmen von Widerrufsbelehrungen etc .... kann man dann trotzdem abgemahnt werden ? Beste Grüße Hans |
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Zitat:
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Wenn Du die Rücknahme der Verpackungen anbietest, nehmen Abmahner (wohl zu Recht) an, daß Du eben nicht Mitglied in einem Dualen System bist (die halte ich, nur meine persönliche Meinung, für die Abzocke schlechthin) und auch keine registrierten Verpackungen verwendest.
__________________ LG Question |
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