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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Ich denke mal, es muss irgendwie gewährleistet sein, dass die Besucher volljährig sind. Reicht da eine Startseite mit Achtung! Wenn sie nicht über 18 sind, klicken sie hier, oder muss man ein AVS System verwenden? Wie sieht das mit den hochgeladenen Fotos aus? Muss der Seitenbetreiber vor der veröffentlichung sicherstellen, dass die abgebildete Person auf dem Foto über 18 ist? Wenn ja, wie soll das funktionieren? Wer ist verantwortlich wenn die User urheberrechtlich geschütztes Material einstellen? Gibt es überhaupt eine legale Möglichkeit so etwas zu machen? |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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Was die Jugendschutzvorschriften betrifft, kann sich der Betreiber allerdings nicht ganz so einfach hinter seinen Usern verstecken, die greifen nämlich auch für den, der fremde Inhalte zugänglich macht. Wie alt die abgebildeten Personen sind, ist dabei unerheblich - entscheidend ist die Frage: ist die einzelne Darstellung "pornographisch" oder sonst wie "jugendgefährdend"? "Pornographische Darstellungen" von Kindern und Jugendlichen dürfen grundsätzlich nicht verbreitet werden usw. (->§184 StGB ff.) Wobei das Gesetz auch noch neuerdings den "Anscheinsjugendlichen" kennt, es reicht also, daß die abgebildete Person aussieht wie minderjährig, sie muß es nicht mal sein. (Wie weit das einer verfassungsrechtlichen Prüfung widersteht, sei mal dahingestellt.) Zitat:
Es lohnt sich allerdings, vorher das ganze Konzept mit einem Juristen durchzuplanen, der auf diese Materie spezialisiert ist.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Da das AVS in der derzeitigen Form den Tod fast sämtlicher in Deutschland gehosteten Erotikseiten verursacht hat, ist Deine Frage anders zu stellen: Wo betreibe ich meine Webseiten? Will ich den Traffic konvertieren, und wenn ja: Wie ??? lg marion |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: porno, user generated |
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