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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Habe vor ner Woche ein Handy ersteigert bei einem Onlineauktinshaus. in der Auktion stand drin, das es ein Motorola AURA ist aber halt ein Import Gerät. Nun habe ich das Geld üwiesen und das Geld konnte dem Verkäufer nicht gut geschrieben werden können, weil er sein Account falsch eingestellt hat. Also ging das Geld raus aber ging bei dem Verkäufer noch nicht ein. Ich habe dann die Zahlung storniert und noch nicht die neu Zahlung veranlasst. Nun kam das Gerät an und es ist kein Motorola sondern ein Imitat was Notorola ARUA heisst.Es hat keine einzige Funktion was in der Auktion beschrieben war. Es ist ein BILLIGIMITAT, mit ner BILLIGEN QUALITÄT und BILLIGER SOFTWARE aus CHINA. Da ich die Auktion recht preiswert ersteigert habe...erwarte ich das Handy als Original. Der Käufer versucht sich quer zu stellen und weisst auf den Satz in der Auktion " Import Gerät" hin. Aber die Auktion lief auf Motorola Aura und echte Daten des Handy und nun habe ich ein Notorola Arua zugeschickt bekommen. Wie kann ich vorgehen? Habe ihm schon mit Anwalt gedroht. Ihm aber alternativhalber gesagt, dass wenn er mir ein wie in Auktion beschriebenes Motorola Aura mit den echten Funktionen zuschickt die Sache für mich gegessen ist. Hätte ich eine Chance mit nem Anwalt? oder natürlich gerichtlich? Verkäufer meint. Geben Sie das Gerät zurück oder behalten Sie das Plagiat und zahlen Sie Ich will auch zahlen aber nur für das ECHTE Motorola AURA und ich bestehe auf das Handy Motorola Aura da ich es ersteigert habe VIELEN VIELEN DANK FÜR ANTWORTEN UND HILFE |
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| Was möchtest du denn dann von uns wissen - du weißt doch, was du möchtest... |
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| Die Frage ist ob ich bei diesem Fall die Chance habe vor Gericht zu gewinnen..Falls es soweit kommen sollte.. Die Aukion ist doch sozu sagen ein Vertrag. und der Verkäufer muss doch das erfüllen was er in der Auktion angegeben hat. Und wenn nun ein gefälschtes Gerät was noch nicht einmal so heisst wie das was in der Auktion beschrieben war und keines der Leistungen aufweist was in der Auktion beschrieben sind aufweist...also einfach nur Schrott ist.... würde da die Chance bestehen das ich rechtlich mein ersteigertes zugesprochen kriege?. Sollte ich ein Anwalt einsetzen? Oder wie würdet Ihr da vorgehen? Danke für Tipps und Antworten |
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| Zitat:
Zitat:
- Recht haben - ja - Recht bekommen - wahrscheinlich, aber das muss eben der Anwalt beantworten (und eventuiell dabei helfen) - Recht durchsetzen - das ist allein dein Problem.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: gefaelschte ware zugeschickt |
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