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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 11.10.2009, 18:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.08.2009
Beiträge: 6
Standard Können Klammlose veruntreut werden?


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Ich selbst verstehe die merkwürdige Welt der Klammlose nicht so ganz. Immer wieder aber taucht bei Diskussionen innerhalb der Familie die Frage auf, ob Klammlose einklagbar sind. Unsere Meinungen gehen da auseinander. Es handelt sich ja um virtuelles Geld. Wenn Schäden entstehen sollten (etwa durch Veruntreuung etc.), dann sind dies je eigentlich Schäden mit/an virtuellem Geld. Wie wird sowas rein strafrechtlich behandelt?

Oder kann ich Zinsen an virtuellem Geld einklagen? Hätte ich überhaupt Ansprüche darauf?

Wie ist Eure Meinung dazu? Oder kennt jemand ein Urteil, in dem Klammlose erfolgreich eingeklagt worden sind, oder in denen die Klammlose eine wichtige Rolle spielten?

Würde mich freuen zu hören.
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  #2 (permalink)  
Alt 12.10.2009, 13:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Können Klammlose veruntreut werden?

Ich würde eher sagen, dass es sich hierbei um Rechte handelt. Es könnte also nur dann rechtlich relevant sein, was sich auch auf "sonstige Rechte" bezieht, und dann eben nur auf die Rechte, die man sich mit dem Kram "erkaufen" könnte.
Strafrechtlich würde ich hier gar keine Relevanz sehen, zivilrechtlich bestenfalls im Bereich Schadensersatz.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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