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| Anzeige *also net hauen wenn ich was falsch mach* ich habe eine frage zum schutz von namen: angenommen, jemand ist in mehreren foren mit dem selben mitgliedsnamen angemeldet (in unterschiedlichsten foren eben: in näh-foren, in haustier-foren, in hobby-foren, in fan-foren, in einem rechts-forum wäre es in dem fall möglich den namen schützen zu lassen, so daß sonst niemand ihn benutzen dürfte??? wo läßt man das eintragen, und was kostet so was? wäre der name dann auf dauer geschützt oder nur eine bestimmte zeit lang? außerdem gibt es doch auf dem perso ein feld: "künstlername" was müsste man tun um hier seinen künstlernamen eintragen lassen zu können? vielen dank schonmal und liebe grüße *wink* |
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Das wäre dann ein markenrechtlicher Schutz (kostenpflichtig, begrenzt)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| aha, ok aber gesetzt der fall daß diese person auch z.b. unter diesem namen arbeitet, also wie gesagt z.b. modelt oder malt usw..... wäre in diesem fall der name nicht sowas wie eine marke? und wäre damit nicht automatisch ausgeschlossen daß andere den namen benutzen dürfen? z.b. dürfte ich mich doch bestimmt nicht in foren unter dem namen "coca cola" anmelden ......oder? und mich interessiert immernoch unter welchen vorraussetzungen man an welcher stelle seinen künstlernamen "anerkannt" bekommt, so daß man ihn in den pass eintragen lassen könnte |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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Bedingung ist unter anderem auch die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Diesen Künstlernamen kannst Du dann evtl., ich glaube als Markenzeichen o.ä., schützen lassen. Außerdem mußt Du vom Finanzamt als Künstler anerkannt sein. Künstler bist Du aber erst, wenn Du nachweist, dass Du als Künstler Deine eigene Kreative Kunst ausübst. Beispiel: Ein reiner Cover-Sänger ist kein Künstler, wenn seine Kunst keine eigenen Werke sind. Der ist dann gewerbetreibender. |
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