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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 13.10.2009, 15:22
neues Mitglied
 
Beiträge: n/a
Standard Rufschädigung


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Hallo ins Forum,
mal angenommen, eine Person X begibt sich in ein Internetforum wie dieses hier oder was auch immer für ein Forum es sein soll.

Diese Person schreibt nun etwas über eine Firma, was nachweislich nicht stimmt.

Ich mache mal ein Beispiel:

Die Fa. YZ bietet im Internet Videofilme an, die beispielsweise rechtes Gedankengut zeigen.

Was könnte der Person X nun passieren? Abmahnung? Wenn ja, wie löuft das? Was würde sowas kosten?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.10.2009, 15:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rufschädigung

Zunächst könnte X strafrechtlich belangt werden (z.B. verleumdung). Das läuft über eine Anzeige. Das bringt dann (mindestens) eine Geldstrafe mit sich, die Höhe wird wohl von X selbst abhängen (Freiheitsstrafe glaube ich nicht, es sei denn, X fällt immer wieder mit sowas auf).

Und dann kommt noch der zivilrechtliche Schaden der Firma, das läuft über eine Klage. Und da ist die Grenze nach oben offen, was das kostet, Rechtsanwälte sind sehr gut, was die Bezifferung möglicher Schäden angeht.

Alles zusammen können mehrere Tausend € auf X zukommen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 13.10.2009, 15:32
neues Mitglied
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Rufschädigung

dachte, bei sowas gäbe es eine Abmahnung?!?!

Jetzt konkretisiere ich mein Beispiel nochmal und verändere es ein wenig ab.

Was wenn X in einem Forum folgende Frage stellt:

Was wäre wenn Firma YZ auf ihrer Seite rechtes Gedankengut zeigen würde?

Wäre das schon Verleumdung?
Was käme dann unterm Strich raus?

Geändert von neues Mitglied (13.10.2009 um 15:41 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 13.10.2009, 16:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rufschädigung

Das wäre ja keine Behauptung, sondern eine Frage. Und die darf man durchaus stellen
Zitat:
dachte, bei sowas gäbe es eine Abmahnung?!?!
Auch ...
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  #5 (permalink)  
Alt 13.10.2009, 16:12
neues Mitglied
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Rufschädigung

Na aber mal ehrlich, damit würde doch unsere Person X die Firma YZ mit der Frage in ein zwielichtes Licht rücken.....Klar, Fragen sind erlaubt, aber in diesem Falle??
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