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  #1 (permalink)  
Alt 15.10.2009, 10:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2007
Beiträge: 12
Standard Kopieren von Userinhalten


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Hallo,

ist es strafbar skripte zu benutzen, die den Inhalt von anderen webseiten auslesen, um diesen auf der eigenen anzuzeigen? Dabei handelt es sich nicht um den Inhalt, der von einem Webmaster vefasst wurde, sondern von dem der User. Beispiel: die Forenposts der User.

Gruß Tobi
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  #2 (permalink)  
Alt 15.10.2009, 14:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Kopieren von Userinhalten

Kommt darauf an, ob die Skripte dem Urheberrecht unterliegen oder nicht. Also die "Schöpfungshöhe" der Skripte.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 11:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2007
Beiträge: 12
Standard AW: Kopieren von Userinhalten

na die skripte sind die meinen. mir geht es um den Inhalt, den sie mir von anderen webseiten holen sollen.

Beispiel: Skript sucht auf der seite xy.com im Forum nach einem Beitrag zur "guten Ernährung" und liefert den Nachrichteninhalt der User an mich zurück.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 11:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Kopieren von Userinhalten

Und das wäre sehr oft ein Verstoß gegen Urheberrechte, wenn diese Inhalte verwendet und veröffentlicht werden. Solange man die Inhalte ausschließlich privat nutzt (also nicht auf einer Internetseite veröffentlicht), solange ist das durchaus zulässig.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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