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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Kunde A geht auf die Internetseite von Handyanbieter B und möchte einen Handyvertrag. Handyanbieter B hat aber auch eine Filiale im Ort vom Kunden A. Der Verkäufer im Shop garantiert das Kunde A den Vertrag zu den gleichen Konditionen erwerben kann wie im Internet. Handyanbieter B wirbt mit 0,- Euro Anschlussgebühr ganz groß. Auf der 1. Rechnung werden nun aber 25 Euro Anschlussgebühr gefordert. Kunde A geht ins Internet auf die Seite von Handyanbieter B und findet nach vielem gesuche plötzlich die versteckte Information, dass die Anschlussgebühr nur entfällt wenn Kunde A innerhalb von 14 Tagen eine sms an Handyanbieter B mit einem Kennwort verschickt. Ist das erlaubt??? Muss der Anbieter sämtliche Kosten die anfallen könnten nicht ganz offensichtlich deklarieren?? Danke schon mal und sorry für den langen Text. |
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Zitat:
Es kommt also darauf an, ob der Kunde informiert wurde (Bestätigung der AGB ...) und ob es nicht eine überraschende Regelung ist (was ich persönlich hier sehen würde). Das muss man immer ganz genau im Einzelfall prüfen lassen (Art und Weise der Darstellung, Zugänglichkeit, Bestätigung ...) Ich persönlich muss aber sagen, ich habe sowas auch schon im Internet gesehen, und da war es ziemlich auffällig (Fussnoten auf der Seite). Das ist durchaus erlaubt.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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