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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 17.10.2009, 11:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 1
Standard Versteckte Kosten nicht ersichtlich


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Hallo, ich hoffe hier auf Hilfe und auch das der Beitrag hier richtig ist. nun zum Problem:

Kunde A geht auf die Internetseite von Handyanbieter B und möchte einen Handyvertrag. Handyanbieter B hat aber auch eine Filiale im Ort vom Kunden A. Der Verkäufer im Shop garantiert das Kunde A den Vertrag zu den gleichen Konditionen erwerben kann wie im Internet. Handyanbieter B wirbt mit 0,- Euro Anschlussgebühr ganz groß. Auf der 1. Rechnung werden nun aber 25 Euro Anschlussgebühr gefordert. Kunde A geht ins Internet auf die Seite von Handyanbieter B und findet nach vielem gesuche plötzlich die versteckte Information, dass die Anschlussgebühr nur entfällt wenn Kunde A innerhalb von 14 Tagen eine sms an Handyanbieter B mit einem Kennwort verschickt.

Ist das erlaubt??? Muss der Anbieter sämtliche Kosten die anfallen könnten nicht ganz offensichtlich deklarieren??

Danke schon mal und sorry für den langen Text.
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  #2 (permalink)  
Alt 17.10.2009, 13:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Versteckte Kosten nicht ersichtlich

Zitat:
Ist das erlaubt???
Prinzipiell schon, wenn ...
Zitat:
sämtliche Kosten die anfallen könnten nicht ganz offensichtlich deklarieren
das gewährleistet ist.
Es kommt also darauf an, ob der Kunde informiert wurde (Bestätigung der AGB ...) und ob es nicht eine überraschende Regelung ist (was ich persönlich hier sehen würde). Das muss man immer ganz genau im Einzelfall prüfen lassen (Art und Weise der Darstellung, Zugänglichkeit, Bestätigung ...)

Ich persönlich muss aber sagen, ich habe sowas auch schon im Internet gesehen, und da war es ziemlich auffällig (Fussnoten auf der Seite). Das ist durchaus erlaubt.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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