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  #1 (permalink)  
Alt 19.10.2009, 16:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.10.2009
Beiträge: 1
Standard Markenrecht: Klinik, Klinikum, Praxis in Marke führen


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Hallo,

Ich habe schon einige Webseiten und Firmen gesehen die Bezeichnungen wie
Klinik, Klinikum, Praxis in Ihrer Marke führen.

Ich versuche mal ein paar fiktive Beispiele zu nennen
also mal angenommen:

Ein Geistheiler gründet eine Praxis und nennt diese Praxis für Geistheilung,

Ein Modelbauer gründet einen Reparaturservice für Modeleisenbahnen und nennt diese Klinikum für Modeleisenbahnen,

oder z.B. eine Gesundheits-Klinik. Schwerpunkt Ernährung Vital-und-Gesund Klinik Berlin.

Hier geht es noch ein Stück weiter:
Gehen wir davon aus man macht einen Doktor z.B. in BWL und steht als Doktor im Beitext.

Als fiktives Beispiel:
Vital-Klinik Düsseldorf geführt von Dr. Prof. XY

Bestehen underschiede zwischen den Beispielen ? Gibt es Probleme bei der Führung dieser Bezeichnungen im Markenamen ?

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 19.10.2009, 18:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Markenrecht: Klinik, Klinikum, Praxis in Marke führen

Es kommt darauf an, obe es sich um geschützte Bezeichnungen handelt oder nicht. Klinik ist meines Wissens nicht geschützt, Dr. als akademischer Grad schon. Und wenn dann jemand seinen Doktor in BWL hat und unter dieser Bezeichnung eine medizinische Klinik gründet, dürfte das ein eindeutiger Verstoß sein.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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