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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 16:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2009
Beiträge: 2
Standard Jugendschutz bei sexuellen Inhalten


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Hallo,

erst einmal ein großes Lob an die hier verrichtete Arbeit. Habe in den letzten Tagen aktiv in diversen Threads mitgelesen und habe einige aufschlußreiche Dinge gelernt. Großartiges Forum.

Nun bewegt mich eine Frage und ich denke die klugen Köpfe hier im Forum können mir da bestimmt weiterhelfen.

Wenn eine Person eine Internetcommunity auf die Beine stellt in der Gleichgesinnte erotische Phantasien austauschen können, auf Partnersuche gehen können, Kontaktanzeigen veröffentlichen können und Ähnliches. Wie sieht es hier mit den Jugendschutz aus?

Es würden dort zwar keine pornografischen Fotos/Videos veröffentlicht werden, aber auf Profilseiten und in Chats immer wieder Themen mit stark sexuellen Inhalt auftauchen.

Ist hier schon eine von diesen PostIdent/AVS-Verfahrung nötig? Diese Frage finde ich höchst interessant. Jemand eine Idee?

Vielen Dank im Voraus,
Hagenbeck

Geändert von Hagenbeck (21.10.2009 um 17:08 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 22:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Jugendschutz bei sexuelle Inhalten

Es muss gewährleistet sein, dass "jugendgefährdende Inhalte" (was das ist, wird immer im Einzelfall entschieden) nicht von Jugendlichen / Kindern eingesehen werden können.
Hierzu ist eben die Verifikation durch den Betreiber durchzuführen. Wie er das macht, ist eigentlich sein Problem. Wichtig ist, dass es ordnungsgemäß ist, wenn es zu Problemen kommt.
Und da erfüllt nach mir bekannter Rechtssprechung eben nur das PostIdent die Voraussetzungen, dass es wirklich sicher ist.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 22:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Jugendschutz bei sexuelle Inhalten

Alles klar, danke für die Info. Schönen Abend noch!
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