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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 22.10.2009, 00:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.10.2009
Beiträge: 5
Standard Unerlaubte Werbung durch Hoster


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Hallo Leute,

ich betreibe eine gemeinnützige Initiative, welche durch eine Webseite vermisste Personen sucht. Auf dieser Seite erschien unerwünschte Werbung, welche mein Hoster ohne mein Einverständnis einspielte. Die Werbung war größtenteils für Versandhäuser, Datingseiten und diverse Sexseiten.
Meine Mitarbeiter, alle ehrenamtlich und ich konnten diese Werbung nicht sehen. Diese war nur im Internet Explorer sichtbar. Wir arbeiten jedoch mit Firefox.
Aufmerksam wurden wir erst, als User uns davon informierten, welche mit dem Internet Explorer unsere Seite besuchten. Sie warfen uns Betrug vor. Unter Anderem wurde gesagt, dass wir mit dem Leid Anderer Geld verdienen wollten.
Aus diesem Grunde wechselten wir das Hosting und die Werbung ist seitdem verschwunden.
Nun meine Frage:
Was kann ich gegen meinen alten Hoster unternehmen?
Wie sieht die Rechtslage aus?
Hat von euch schon jemand damit Erfahrungen gesammelt?

Liebe Grüße
Blacky
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  #2 (permalink)  
Alt 22.10.2009, 11:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Unerlaubte Werbung durch Hoster

Zitat:
Was kann ich gegen meinen alten Hoster unternehmen?
Was soll unternommen werden? Jetzt wo es geändert ist, besteht doch kein Anspruch mehr.
Zitat:
Wie sieht die Rechtslage aus?
Komtm auf den mit dem alten Hoster abgeschlossenen Vertrag an. Wenn er sich vertraglich das Recht solcher Werbung herausnimmt, stimmt man dem zu. Auch frag ich mich, wie die Werbung auf die Seite kommt. Normalerweise kenmnt man seine Seite (zumindest wenn man sie baut).

Ich glaube ganz ehrlich hier wurde mal wieder am falschen Ende gespart und die Webseite Dilletanten (Programmierung und Hosting) überlassen. Da passiert es schon mal, dass man Schund bekommt. Nur sollte man sich dann selbst Vorwürfe machen und aus seinen Fehlern lernen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 22.10.2009, 11:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.10.2009
Beiträge: 5
Standard AW: Unerlaubte Werbung durch Hoster

Das hat mit Schund oder falscher Programmierung nichts zu tun.
Wir wissen inzwischen, dass der gar kein Hoster ist, wir waren seine einzigen Kunden. Er hat sich uns gegenüber als Sponsor ausgegeben.
Wir sind alles Frauen, wahrscheinlich leichte Beute für ihn.
Es gibt noch andere rechtliche Probleme mit diesem Herrn bzw. der Firma.

Zu dieser Werbung:
Die Inserenten sind davon ausgegangen, dass wir diese Werbung wissentlich geschaltet haben, um Geld zu verdienen.
Wenn User, die den IE nutzen, auf unsere Website gegangen sind, sind innerhalb kurzer Zeit verschiedene Fenster aufgegangen mit diversen Seiten.
Und viele Inserenten haben daraufhin ihre Anzeigen bei uns löschen lassen.

Das Ganze ist erst heraus gekommen
a) als wir bei einem neuen Anbieter waren und der Spuk vorbei war. Esrt dann haben uns User informiert

und
b) nachdem ein Fachmann meinen PC und die PCs meiner Kolleginnen untersucht hat und bis zu 8 Backdoors auf den einzelnen Rechnern festgestellt hat

und
c) an Hand des Errorlogs (4 GB!!!!) weitere Unregelmäßigkeiten heraus gelesen hat.

Ich könnte hier noch viel mehr aufzählen.
Fest steht jedenfalls, dass durch diese Werbung zu Sex - und Datingseiten, eine massive Rufschädigung eingetreten ist.

Nur zur Info:
Wir beschäftigen uns mit der Aufarbeitung von Zwangsadoptionen in der ehemaligen DDR.

Und dann Werbung zu Sexseiten?

Ich bitte nochmals um eine Beurteilung der Rechtslage.
Danke schön.

Blacky Schwarz
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  #4 (permalink)  
Alt 22.10.2009, 15:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Unerlaubte Werbung durch Hoster

Zitat:
Das hat mit Schund oder falscher Programmierung nichts zu tun.
Das kann man unterschiedlich sehen - und falls es irgendwann mnan zu einer Verhandlung kommen sollte, wird wohl auch das Thema "Mitschuld" wegen Gutgläubigkeit, Fahrlässigkeit oder fehlender Überwachung und Kontrolle mit zur Sprache kommen. Hier lass ich das mal außen vor (sonst wird sich wohl alles nur noch darum drehen). Übrigens hat das absolut nichts mit dem Thema der Seite zu tun. Das kann jeden treffen.

Hier stehen für mich zunächst folgende rechtliche Fragen im Raum:

a) Was war vertraglich vereinbart? Bestand die Möglichkeit, dass die Werbung mit (stillschweigender) Zustimmung eingeblendet wurde. Weil die Vertragspartner sich nicht oder nicht genügend über diesen Punkt geeinigt haben. Keine Einigung ist auch eine ungenügende, wenn damit zu rechnen war. Da ich den Ausführungen entnehme, dass der Auftraggeber sich nicht ausreichend über den Ausführenden informiert hat, kann der durchaus behaupten "das hab ich immer so gemacht". Dann wird die Lage sehr unklar und undurchsichtig - und als Nachteil: mögliche Ansprüche lassen sich aus nichts mehr herleiten

b) Ist ein Schaden entstanden? Nach deutschem Recht kann es Schadensersatz auf materielle Schäden, Vermögensschäden, Schäden an Rechten und körperliche Schäden geben. Bei gewerblichem Handeln können noch Verluste dazu zählen (was aber auch materiell ist). Da kann ich leider der Frage nichts entnehmen. "Abgesprungene Inserenten" sind zunächst kein Schaden, solange nicht nachgewiesen werden kann, das es deswegen war. Und wenn es nachgewiesen werden kann: Warum wurde zu diesem Zeitpunkt nichts unternommen? Das im Nachhinein "hinein zu interpretieren" wird vor Gericht keinen Bestand haben.

c) Massive Rufschädigung? Damit kann ich mich auch nicht "anfreunden" - denn wenn man merkt das der Ruf geschädigt wird, unternimmt man eigentlich was dagegen. Und wenn sofort nach der ersten Info gehandelt wurde, kann der Ruf noch nicht stark geschädigt sein ...

Ich sehe hier eigentlich folgende Hauptprobleme bei der rechtlichen Bewertung:

1. Welche Ansprüche sollen geltend gemacht werden, das ist mein Hauptproblem?
Schadensersatz gibt es nur auf entstandene Schäden,
Rufschädigung ist an sich klein Tatbestand. Strafrechtlich werden eher Üble Nachrede, Beleidigung ... gesehen, aber das geht nur gegen natürliche Personen. Eine Webseite selbst hat keine Rechte. Eventuell ein Verein, wenn er eingetragen ist. Aber eine "Initiative" ist keine Rechtsform im Sinne des Gesetzes.

2. Wie konnte das überhaupt passieren? Ich sehe hier soviele Probleme, nach denen ich eine "Mitschuld" oder "fahrlässige Duldung" einfach nicht aus dem Kopf bekomme. Sicherlich muss man das alles ganz genau prüfen, wie es dazu kommenm konnte, was im Rahmen des Forums einfach nicht möglich ist. Aber sich selbst als "unschuldige leichte Opfer" darzustellen - gut, das mag den einen oder anderen beruhigen und moralisch oder ethisch in Ordnung sein, aber das Recht interessiert das meines Wissens herzlich wenig.

Ich kann nur empfehlen: Wenn wirklich ein messbarer Schaden entstanden sein soll - das ist der einzige rechtliche Anspruch, den ich hier als möglich ansehen würde - dann sollte man sich in solchen Fällen an einen Anwalt wenden, der alles prüfen kann - besonders bei derart komplexen Zusammenhängen.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.10.2009, 19:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.186
Standard AW: Unerlaubte Werbung durch Hoster

Zitat:
Zitat von Blacky Schwarz Beitrag anzeigen
b) nachdem ein Fachmann meinen PC und die PCs meiner Kolleginnen untersucht hat und bis zu 8 Backdoors auf den einzelnen Rechnern festgestellt hat.
Dann kann die Werbung genau so über diese Backdoors implementiert worden sein. Oder es ist überhaupt nicht relevant, da die Werbung nach dem Umzug verschwunden ist..

Du sprachst von einem Sponsor. Habt ihr ihm Geld gezahlt? Im Sponsoringbereich ist es nämlich oft so, dass die Gegenleistung, die vom Kunden erbracht wird, Werbeeinblendungen auf der Seite von ihm sind. Das ist ein ganz gängiges Modell.
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