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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 28.10.2009, 09:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.10.2009
Beiträge: 4
Standard Fotos von Prominenten


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Hallo,
wie sieht es eigentlich mit eigenen Fotos von Prominenten aus? Darf man die im Internet ohne Genehmigung der betreffenden Personen veröffentlichen?
Oder kann man dafür belangt werden?

MfG
Steresta
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  #2 (permalink)  
Alt 28.10.2009, 13:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Fotos von Prominenten

Auch Prominente haben ein Persönlichkeitsrecht - in dem Fall das Recht am eigenen Bild.
Sie müssen zwar damit leben, dass sie in der Öffentlichkeit häufiger abgelichtet werden, müssen aber nicht alles hinnehmen, was veröffentlicht wird. Da gab es schon etliche Prozesse gegen Fotografen, Magazine ... Mal ging es so aus, mal so ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 28.10.2009, 13:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Fotos von Prominenten

Grundsätzlich gilt für "Personen der Zeitgeschichte" (von der Rechtsprechung abgeleitet aus dem "Ereignis der Zeitgeschichte" im KUrhG) nur ein eingeschränktes "Recht am eigenen Bild".

Bilder vom öffentlichen Auftreten solcher "Promis" oder Bilder, die in einem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen, können ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Je mehr es ins "Private" geht, desto weniger ist es darüber hinaus zulässig. (Wobei auch das Privatleben einer Person der Zeitgeschichte von öffentlichem Interesse sein kann, und dann eine Veröffentlichung entsprechender Fotos durchaus zulässig sein kann.)
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 28.10.2009, 21:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.10.2009
Beiträge: 4
Standard AW: Fotos von Prominenten

Vielen Dank für die Antworten!
Wenn ich das also richtig verstanden habe, kann man getrost privat geschossene Fotos von Prominenten bei ihrer "Arbeit" (beispielsweise von einer öffentlichen Veranstaltung) ins Netz stellen!?

MfG
Steresta
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  #5 (permalink)  
Alt 28.10.2009, 22:36
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Fotos von Prominenten

Nein. Man sollte sich der Gefahren bekannt sein. Ich persönlich versteh auch nicht warum Prominente außerhalb redaktioneller Berichterstattung der Veröffentlichung der Bilder nichts entgegenzusetzten haben. Seh ich keinen Sinn.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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