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| Anzeige mal angenommen, die cover-band "a" gibt bei einem öffentlichen auftritt in einem rock-club einen live-mittschnitt (bild und ton) in auftrag. sie hält also quasi die rechte an diesen beiden medien und ist sich über eine veröffentlichung des materials in form einer dvd einig. die gecoverte musik ist zeitgemäß und aktuell. dürfte "a": -eine solche dvd entgeltlich/unentgeltlich (eventuell zu bewerbunsgzwecken) verbreiten? -diese dvd seinen fans entgeltlich/unentgeltlich bei einer nächsten aufführung anbieten? müßte "a": -eine genehmigung bei der gema einholen? -eine genehmigung bei den songwritern/textern der orginaltitel einholen? wie müßte "a": -die titel auf dem dvd-cover/auf dem bild-tonmaterial kennzeichnen? vielen dank für jede fachlich korrekte antwort! ;o) |
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| "a" müsste die genehmigung von dem/den Urheber(n) haben. Die GEMA ist nur dann relevant, wenn sie den/die Urheber des "Originals" vertritt. Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Meinung - mein ich ja ;o) trotzdem besten Dank! sollte also die gema die werke der urheber vertreten, so müßte "a" sich bei beiden eine genehmigung einholen. habe ich das richtig verstanden? soll also heißen: wenn die titel der ursprünglichen interpreten bei der gema gelistet sind, dann: müßte "a" - lediglich einen veröffentlichungs-antrag (inklusive abführungen) bei der gema stellen? oder: - zusätzlich trotzdem noch die urheber um erlaubnis bitten? Geändert von Tops Krett (28.10.2009 um 17:01 Uhr). |
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| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: cover, dvd, musik, urheber |
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