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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Ich bin trotz meines Alters ein Fan von einem Spielzeug, welches Kreativität fördert. Ich habe mir eine Domain vor ca. 7 Jahren registriert, welche den Namen dieses Spielzeugs beinhaltet. team-xxxx.de Nun kommt der Spielzeughersteller nach 7 Jahren über eine Domainvertriebsgesellschaft auf mich zu (postalisch), um mir mitzuteilen, dass Verwechslungsgefahr bestünde. Ich möchte dazu sagen, dass es keineswegs wie die offizielle Homepage aussieht sondern eben wie eine Fanpage und das steht auch gleich auf der Startseite. Meine Frage ist jetzt: 1. Kann der Hersteller mich zwingen den Namen und somit die Domain abzugeben? 2. Gibt es für mich eine Chance, die Domain zu behalten? Ich bedanke mich schon mal für die Antworten. |
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| Sollte ein Markenrecht bestehen (und nur dann) kann der Inhaber der Marke Unterlassung der Verwendung (nicht Herausgabe der Domain) fordern, wenn durch die Verwendung seine Markenrechte betroffen sind. In der Regel zählt dazu, dass eine gewerbliche Verwendung der betreffenden Domain vorliegen muss, da nur dann die Recht der Marke betroffen sind und dass eine Gleichheit oder Verwechselgefahr mit der Marke bestehen muss (nicht mit dem Unternehmen In solchen Fällen sollte man immer rechtlichen Beistand (Anwalt) suchen - zum einen lassen die "Nachfrager" dann schnell ab, zum anderen kann man sich seiner Rechte sicher sein - oder erhält eben eine zuverlässige Aussgae, ob rechte des anderen betroffen sind.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Danke für Deine Antwort, wie immer ausführlich und gut erklärt. Trotzdem habe ich mich jetzt der Übermacht "unterworfen". Es ist für mich eine traurige Sache, wie so etwas gehandhabt wird von dem Spielzeughersteller. Mir wurde nahegelegt, ja oder Prozess, nun ja, dann nehme ich das kleinere Übel und sage einfach "ja". Nach Deinen Ausführungen zu urteilen hätten sie theoretisch wenig handhabe, da ich keinen kommerziellen Weg auf dieser Homepage eingeschlagen habe. Nun ja, dann wird es halt nicht mehr unter diesem Namen zu finden sein. Wenn eine Firma dieser Größe Angst davor hat, eine kleine Fanpage könnte zur Konkurrenz werden, obwohl es ganz klar ist, dass das nicht so ist, so soll mir das "Recht" sein. Wenn kostenlose Werbung in dieser Art nicht erwünscht ist, muss ich das halt unterlassen und meinem Hobby im stillen Kämmerchen frönen und eben niemanden mitteilen, was für wunderbare Dinge man gestalten kann. Ich vermute, ich dürfte den Namen noch nicht einmal als Subdomain verwenden auf einer bestehenden Domain von mir? Beispiel: [COLOR="Red"]www.****.cool*****.cc[/COLOR] |
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