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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 01.11.2009, 19:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.11.2009
Beiträge: 1
Standard Weiterleitung rechtliche Konsequenzen


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Guten Tag,
angenommen A betreibt ein Forum unter einer ziemlich langen Domain-Addresse zu einem Hobby.
Nun findet ein B dieses Forum so toll, dass er sich dazu entschliesst, seine eigene sehr kurze und bisher ungenutzte Domain auf dieses Forum umzuleiten.
Nun kann das Forum also über eine sehr lange und eine sehr kurze Domain aufgerufen werden.

Könnte B nun abgemahnt werden, wenn A zB. in seinem Forum kein Impressum aufführt? Könnte B zB. als Mitstörer abgemahnt werden, wenn ein Benutzer im Forum des A gegen geltendes Recht verstösst?

Gruss donbilbo
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  #2 (permalink)  
Alt 02.11.2009, 09:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Weiterleitung rechtliche Konsequenzen

Zitat:
Könnte B nun abgemahnt werden, wenn A zB. in seinem Forum kein Impressum aufführt?
Ja, da B dadurch als der Betreiber angenommen werden kann. Das er es nicht ist, müsste er dann gegebenfalls nachweisen, die Abmahnung hat er dann aber schon am Hals ...
Zitat:
Könnte B zB. als Mitstörer abgemahnt werden, wenn ein Benutzer im Forum des A gegen geltendes Recht verstösst?
Klares ja, selbst wenn A ein Impressum hätte, da B als Inhaber der kurzen Domain auftritt.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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