Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Sonstiges zum Onlinerecht

Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 04.11.2009, 19:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.11.2009
Beiträge: 2
Standard Haftungsausschluss für E-Mail


Anzeige
Macht die folgende Klausel im Impressum Sinn, insbesondere, wenn man ganz am Ende schon, soweit möglich, alle Haftung ausschliesst?
"
Aufgrund des derzeitigen, weltweiten SPAM-Problems können wir keinerlei Verantwortung oder Haftung für an uns unter Benutzung einer auf dieser Webseite oder in unseren Dienstleistungen aufgeführten E-Mail-Adresse zugesandte Informationen oder Anfragen oder möglichen sich daraus ergebenden Verbindlichkeiten übernehmen. Bitte verwenden Sie stattdessen die von uns im Zusammenhang mit dieser Webseite und unseren Dienstleitungen zur Verfügung gestellten elektronischen Kontakt-Formulare und Telefonnummern oder den regulären Post-Versand.
"

Oder steht das im Widerspruch zum allgemeinen Haftungsausschluss? Und impliziert man damit automatisch, dass man für Formulare, Telefonnummern und Post-Versand haftet (auch wenn am Ende durch allgemeinen Haftungsausschluss jegliche Haftung abgegeben wird)?

Vielen Dank

MFG
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 04.11.2009, 21:32
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Haftungsausschluss für E-Mail

Also ich halte von diesen Ausschlüsse gar nix. Aber ich möchte an dich eine Frage richten, die im Prinzip schon die Antwort auf deine Frage beinhaltet:

Kannst du ausschließen, dass bindende Kommunikation über die Post läuft - warum sollte es bei E-Mails gehen?
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 04.11.2009, 21:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Haftungsausschluss für E-Mail

Die Frage die sich mir stellt: Wofür soll hier gehaftet werden - oder die Haftung ausgeschlossen werden? Dafür, dass man die Kommunikation nicht bekommt? Warum hat man dieKontaktmöglichkeiten dann eingerichtet? Das widerspricht sich selbst Wie fast jeder "Haftungausschluss"
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 04.11.2009, 23:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.11.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Haftungsausschluss für E-Mail

Naja, Kommunikation per Post kann ja schonmal durch Einschreiben verbindlich sein. Meiner Meinung nach ist ja Email ohnehin nicht rechtlich verbindlich, oder?

Jedenfalls soll dadurch einfach das Risiko verringert werden, dass Nutzer Emails an uns schicken, diese im SPAM untergehen und die entsprechenden Nutzer uns dann rechtlich belangen, weil wir nicht auf relevante Themen in deren Emails reagiert haben. Das Problem besteht ja eben bei Post, Telefon und Formular nicht in dem Maße.

Naja, wie gesagt war ja die Frage, ob eine derartige Formulierung die Verbindlichkeit von Post, Telefon und Formular zu stark untermauert. Und ob die Aussage im Widerspruch zu einer allgemeinen Haftungsbegrenzung steht, weil sie als zusätzliche Aussage ja eigentlich die allgemeinen Haftungsbegrenzung unbrauchbar macht, da es ja scheinbar doch Fälle gibt, die man zusätzlich erwähnen muss und in denen man haftet.

MFG
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 05.11.2009, 00:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Haftungsausschluss für E-Mail

Zitat:
Meiner Meinung nach ist ja Email ohnehin nicht rechtlich verbindlich, oder?
Falsch. EWine Email kann genauso rechlich verbindlich sein wie ein Einschreiben oder ein Handschlag. Relevant ist hier der Nachweis de Zugangs - der inzwischen sogar nicht mer ganz so eng gesehen wird. Wemnn die Email zugegangen ist, ist sie rechtlich bindend wie alles andere auch.
Zitat:
Jedenfalls soll dadurch einfach das Risiko verringert werden, dass Nutzer Emails an uns schicken, diese im SPAM untergehen und die entsprechenden Nutzer uns dann rechtlich belangen, weil wir nicht auf relevante Themen in deren Emails reagiert haben. Das Problem besteht ja eben bei Post, Telefon und Formular nicht in dem Maße.
Es besteht geau so. Aber egal. Es ist Aufgabe desjenigen dafür zu sorgen, dass die Enail genutzt werden kann, der die Email bereitstellt. Wie er das macht ist ganz allein sein Problem.
Zitat:
Naja, wie gesagt war ja die Frage, ob eine derartige Formulierung die Verbindlichkeit von Post, Telefon und Formular zu stark untermauert.
Das wohl nicht, aber es "negiert" die Relevanz der Email. Und das kann durchaus rechtlich problematisch werden.
Zitat:
weil sie als zusätzliche Aussage ja eigentlich die allgemeinen Haftungsbegrenzung unbrauchbar macht
Da hat sie nicht mehr viel Anteil, die meisten Haftungsausschlüsse sind von Natur aus schon unbrauchbar
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Haftungsausschluss nobody21395 Sonstiges zum Onlinerecht 4 05.06.2011 17:43
Schriftgröße des haftungsausschluss simpsonetti Sonstiges zum Onlinerecht 2 18.08.2009 17:12
Haftungsausschluss bei einer Finanzseite admidala Sonstiges zum Onlinerecht 3 31.03.2008 22:07
Alternative zum Haftungsausschluss Forenfan Verantwortlichkeit für Inhalte 1 09.09.2007 17:35
Haftungsausschluss bei eBay-Auktionen Discuss24 Onlineauktionen 0 26.05.2004 02:00



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:11 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46